Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein förmliches Verfahren gegen die Vorwerk-Gruppe eröffnet. Im Zentrum steht die Abschaltung der Cloud-Dienste für die Saugroboter-Marke Neato. Nach Beschwerden prüft die Behörde, ob die Deaktivierung zentraler Softwarefunktionen eine unlautere Geschäftspraxis darstellt. Parallel bietet Vorwerk betroffenen Kunden in Europa ein freiwilliges Austauschprogramm an.
Vorwurf: Entzug zentraler Funktionen
Nach Angaben der Kartell- und Verbraucherschutzbehörde basiert das Verfahren auf mehreren Verbraucherhinweisen aus dem Zeitraum November 2025 bis April 2026. Untersucht wird die Einstellung der „Smart Services“ für Neato-Geräte.
Die Behörde sieht darin einen möglichen Entzug wesentlicher Produkteigenschaften: Durch die Abschaltung der Cloud-Infrastruktur verlieren die Geräte zentrale Funktionen. Ein ursprünglich als „smart“ vermarktetes Produkt werde damit nachträglich erheblich eingeschränkt. Das könne als irreführende oder aggressive Geschäftspraxis gewertet werden, da sich Eigenschaften und Wert deutlich verändern.
Besonders kritisch: Die Geräte bleiben technisch funktionsfähig, büßen aber durch den Wegfall von App-Steuerung, Kartenmanagement und Automatisierungen einen großen Teil ihres Nutzens ein. Gerade bei vernetzten Haushaltsgeräten gilt die dauerhafte Verfügbarkeit digitaler Dienste als Teil des Produktversprechens.
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Neato: Aufstieg und Rückzug
Neato Robotics wurde in den USA gegründet und später von Vorwerk übernommen. Im Mai 2023 stellte das Unternehmen den operativen Betrieb ein, nachdem sich kein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg einstellte.
Im Oktober 2025 kündigte Vorwerk die Abschaltung der Cloud-Dienste an – mit Folgen, die nun regulatorisch geprüft werden. Während die Hardware weiter genutzt werden kann, entfallen wesentliche Smart-Funktionen. Für viele Käufer bedeutet das einen spürbaren Wertverlust.
Die italienischen Behörden gingen bereits über eine reine Prüfung hinaus: Es kam zu Durchsuchungen bei Vorwerk Management und Vorwerk Italia, unterstützt von einer Spezialeinheit der Finanzpolizei.
Austauschprogramm als Reaktion
Vorwerk reagiert mit einem freiwilligen Austauschprogramm für europäische Kunden. Anspruch haben Käufer, die ihren Neato-Roboter nach Mai 2023 erworben und die Cloud-Funktionen genutzt haben. Sie erhalten im Gegenzug einen aktuellen Kobold VR7.
Das Unternehmen betont, es handle sich um eine freiwillige Maßnahme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ziel sei eine pragmatische Lösung im Sinne der Kundenzufriedenheit.
Beobachter werten den Schritt als Versuch, regulatorische und reputative Risiken zu begrenzen. Der Fall berührt eine zentrale Frage der Branche: Wie lange müssen Hersteller digitale Dienste für physische Produkte bereitstellen – und wie transparent müssen sie darüber informieren?
Grundsatzfrage für die IoT-Branche
Der Vorgang steht exemplarisch für wachsende Konflikte rund um vernetzte Geräte, deren Nutzen stark von Cloud-Diensten abhängt. Hersteller stehen vor einem Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit digitaler Infrastruktur und langfristigen Kundenerwartungen.
Sollte die Behörde eine unlautere Praxis feststellen, könnte das Signalwirkung für den europäischen Markt haben. Die Anforderungen an Transparenz und Servicekontinuität dürften weiter steigen.
Für Vorwerk geht es damit nicht nur um eine rechtliche Bewertung, sondern auch um Vertrauen in die eigene Marke – insbesondere im Premiumsegment der Haushaltsgeräte.


