ANZEIGE

ANZEIGE

Erste US-Staatsklage gegen L’Oréal wegen Hair-Relaxer-Produkten

Flagge der USA vor einem Gerichtsgebaeude
Foto: Brandon Mowinkel / Unsplash

Key takeaways

➟ Arizona verklagt L’Oréal wegen möglicher Krebsrisiken chemischer Haarglätter. Parallel laufen mehr als 12.000 ähnliche Verfahren, während der Konzern einen wissenschaftlich belegten Kausalzusammenhang zurückweist.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der US-Bundesstaat Arizona hat L’Oréal und dessen US-Tochter wegen möglicher Krebsrisiken bestimmter chemischer Haarglätter verklagt. Die Klage wirft dem Konzern vor, Verbraucherinnen nicht ausreichend über potenzielle Gesundheitsgefahren informiert zu haben.

Arizona ist damit der erste US-Bundesstaat, der wegen mutmaßlicher Krebsrisiken im Zusammenhang mit sogenannten Hair Relaxers gegen den Kosmetikkonzern vorgeht. Parallel laufen laut der Nachrichtenagentur Reuters bereits mehr als 12.000 ähnliche Zivilklagen von Nutzerinnen und deren Familien.

Arizona beruft sich auf Verbraucherschutzrecht

Die Klage wurde von der Generalstaatsanwältin des Bundesstaates eingereicht. Sie wirft L’Oréal Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze vor, weil Produkte über Jahre vermarktet worden seien, ohne auf mögliche Risiken für Gebärmutter- und Eierstockkrebs hinzuweisen.

Die Mittel werden vor allem zum dauerhaften Glätten stark strukturierter Haare eingesetzt und richten sich traditionell in erheblichem Maß an afroamerikanische Kundinnen.

Arizona fordert Geldstrafen und Schadenersatz. Zudem soll L’Oréal die Produkte nach dem Willen des Bundesstaates nur weiter verkaufen dürfen, wenn Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Krebsrisiken hingewiesen werden.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Tausende Verfahren bereits gebündelt

L’Oréal sieht sich unabhängig von der Klage aus Arizona bereits mit einer großen Zahl ähnlicher Verfahren konfrontiert. Mehr als 12.000 Klagen wurden in einem sogenannten Multidistrict Litigation-Verfahren vor einem Bundesgericht in Chicago gebündelt.

Dieses Verfahren soll zahlreiche in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingereichte Klagen zentral koordinieren und effizienter bearbeiten.

Neben L’Oréal werden auch Revlon und weitere Hersteller entsprechender Produkte verklagt. Die Klägerinnen verlangen unter anderem Schadenersatz für gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behandlungskosten und den Kauf der Produkte.

Studie von 2022 brachte Verfahren ins Rollen

Auslöser vieler Verfahren war eine 2022 veröffentlichte Studie der US-amerikanischen National Institutes of Health. Darin wurde festgestellt, dass Frauen mit häufiger Nutzung chemischer Haarglätter mehr als doppelt so häufig an Gebärmutterkrebs erkrankten wie Frauen ohne entsprechende Nutzung.

Die Studie stellte jedoch keinen abschließenden kausalen Zusammenhang zwischen den Produkten und den Erkrankungen fest.

Genau darauf verweist auch L’Oréal. Das Unternehmen erklärte, man halte die Produkte für sicher und sehe weder eine ausreichende wissenschaftliche noch rechtliche Grundlage für die gegen den Konzern erhobenen Vorwürfe.

Streit um Warnpflicht und wissenschaftliche Evidenz

Im Mittelpunkt der Verfahren steht damit nicht nur die Frage, ob ein medizinischer Zusammenhang besteht, sondern auch, ob Hersteller angesichts bestehender Studienlage frühzeitig auf mögliche Risiken hätten hinweisen müssen.

Für die Klägerseite ist entscheidend, dass Verbraucherinnen über mögliche Gesundheitsgefahren informiert werden. Die Hersteller argumentieren dagegen, dass bislang kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen sei.

Damit könnte die Auseinandersetzung auch über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für Produkthaftung und Warnpflichten in der Kosmetikindustrie bekommen.

Erste Prozesse könnten 2027 beginnen

Das zentrale Verfahren in Chicago läuft weiter. Nach aktuellem Stand könnten erste Prozesse im kommenden Jahr beginnen.

Die Klage aus Arizona erhöht den regulatorischen Druck zusätzlich, weil nun erstmals ein US-Bundesstaat direkt gegen L’Oréal vorgeht. Sollte das Gericht der Argumentation des Bundesstaates folgen, könnten daraus weitergehende Konsequenzen für Kennzeichnung, Vermarktung und Vertrieb chemischer Haarglätter entstehen.

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored