Der Verbraucherschutz im Kreditgeschäft wird deutlich ausgeweitet: Mit der Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026 ist eine umfassende Reform des Verbraucherkreditrechts abgeschlossen. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben um, geht in zentralen Punkten jedoch darüber hinaus. Für Banken, FinTechs und Händler entsteht dadurch zusätzlicher Anpassungsbedarf – Verbraucher profitieren dagegen von mehr Transparenz und Schutz.
Kleinkredite und „Buy now, pay later“ stärker reguliert
Kern der Reform ist die Ausweitung der Verbraucherschutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Künftig gelten diese auch für:
- Kleinkredite bis 200 Euro
- Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten
- zins- und gebührenfreie Kredite
Damit fallen künftig auch sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle – also Angebote nach dem Prinzip „Kauf jetzt, bezahle später“ – unter das reguläre Verbraucherkreditrecht. Diese Zahlungsmodelle haben insbesondere im Onlinehandel in den vergangenen Jahren durch Klarna, PayPal und Co. stark an Bedeutung gewonnen. Verbraucherschützer hatten jedoch wiederholt vor intransparenten Kostenstrukturen und einem steigenden Überschuldungsrisiko gewarnt, insbesondere bei jüngeren Konsumenten.
Nicht betroffen von der Neuregelung sind der klassische Kauf auf Rechnung sowie Zahlungen per Debitkarte. Der Gesetzgeber unterscheidet hier bewusst zwischen kreditähnlichen Finanzierungsmodellen und regulären Zahlungsinstrumenten.
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Strengere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Prävention von Überschuldung. Kreditgeber dürfen Darlehen künftig nur noch dann vergeben, wenn deren Rückzahlung als „wahrscheinlich“ gilt. Damit werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich verschärft.
Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass Kredite ohne tragfähige Bonitätsprüfung vergeben werden. Besonders Anbieter digitaler Sofortkredite und automatisierter Scoring-Modelle dürften ihre Prüfprozesse anpassen müssen. Für Verbraucher bedeutet dies einen stärkeren Schutz vor finanzieller Überforderung.
Zinsobergrenzen und klare Regeln beim Widerruf
Das Gesetz übernimmt zudem bislang überwiegend durch die Rechtsprechung definierte Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen in den gesetzlichen Rahmen. Dadurch soll die Rechtslage klarer und besser vorhersehbar werden.
Auch bei den Widerrufsfristen schafft die Reform mehr Rechtssicherheit: Bei fehlerhaften oder unvollständigen Pflichtangaben wird die Widerrufsfrist künftig auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Ziel ist es, sogenannte „ewige Widerrufsrechte“ zu vermeiden und zugleich klare Rahmenbedingungen für beide Vertragsparteien zu schaffen.
Darüber hinaus werden die vorvertraglichen Informationspflichten erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig noch früher und verständlicher über Kosten, Risiken und Vertragsbedingungen informiert werden.
Digitale Kreditverträge ohne eigenhändige Unterschrift
Eine praxisrelevante Änderung betrifft die Formvorschriften: Für den Abschluss eines Kreditvertrages ist künftig keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich. Damit sollen digitale Vertragsabschlüsse erleichtert und rechtssicher ermöglicht werden.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die fortschreitende Digitalisierung im Finanzsektor. Online-Abschlüsse sollen ohne zusätzliche formale Hürden möglich sein.
Mehr Aufwand für Banken und FinTechs
Für Banken, Zahlungsdienstleister und FinTechs bedeutet die Reform einen höheren Compliance- und Anpassungsaufwand. Besonders Anbieter von Kurzzeit- und Kleinkrediten müssen ihre Vertragsmodelle und Prüfprozesse überarbeiten. Auch Handelsunternehmen, die „Buy now, pay later“-Lösungen anbieten oder integrieren, stehen vor regulatorischen Anpassungen.
Langfristig dürfte die Reform jedoch zu mehr Transparenz im Markt beitragen – ein Faktor, der das Vertrauen in digitale Finanzierungsmodelle stärken könnte.
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Reform in Kraft treten. Für die Finanzbranche beginnt damit die praktische Umsetzungsphase.


