Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Änderungen am geplanten Digitale Identitätengesetz und strengere Vorgaben für die deutsche EUDI-Wallet. Aus Sicht des Verbands soll die digitale Brieftasche, die erst im August den offiziellen Namen „d-you“ bekommen hat, von Beginn an datensparsam, sicher und auch pseudonym nutzbar sein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität in Deutschland schaffen. Der Bundestag berät heute den Entwurf in erster Lesung; anschließend ist die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Die Bundesregierung plant, dass „d-you“ ab Januar 2027 genutzt werden kann.
Nur notwendige Identitätsdaten sollen übermittelt werden
Ein zentraler Punkt der Verbraucherzentrale ist die Begrenzung von Datenabfragen. Diensteanbieter sollen nach ihrer Forderung ausschließlich jene personenbezogenen Informationen erhalten, die für den jeweiligen Vorgang tatsächlich erforderlich sind.
Bei einer Altersprüfung könnte demnach die Bestätigung ausreichen, dass eine Person älter als 18 Jahre ist. Name, Geburtsdatum oder Anschrift müssten für diesen Zweck nicht automatisch mitgeteilt werden. Vergleichbar wäre bei einer Fahrzeuganmietung lediglich der Nachweis der benötigten Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
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Pseudonyme Nutzung und Schutz vor Tracking gefordert
Der Verband verlangt außerdem, dass pseudonyme Nutzung, selektive Offenlegung einzelner Daten und datensparsame Altersnachweise technisch und standardmäßig vorgesehen werden. Nutzer sollen dadurch möglichst wenig persönliche Informationen preisgeben müssen.
Zugleich fordert der vzbv technische und gesetzliche Grenzen für Tracking und Profilbildung über verschiedene Dienste hinweg. Auch wirtschaftliche Anreize wie Rabatte oder Zusatzfunktionen sollten nach seiner Position nicht dazu genutzt werden dürfen, Verbraucher zu einer weitergehenden Datenfreigabe zu bewegen.
Datenabfragen sollen klar begrenzt werden
Für sensible Identitätsdaten verlangt der Verbraucherzentrale Bundesverband eindeutige Voraussetzungen. Anbieter sollten solche Informationen nur abrufen dürfen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Ergänzend fordert der Verband wirksame Kontrollen und Sanktionen. Damit soll verhindert werden, dass sich mit der Einführung der digitalen Brieftasche unnötig weitreichende Datenabfragen im Alltag etablieren.
Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren
Das Digitale Identitätengesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Neben dem Verbraucherschutz werden dabei auch Fragen der technischen Ausgestaltung, der digitalen Souveränität und der Rolle privater Wallet-Anbieter diskutiert.
Die EUDI-Wallet soll künftig digitale Identitätsnachweise auf dem Smartphone ermöglichen und europaweit eingesetzt werden können. In Deutschland soll „d-you“ unter anderem digitale Dokumente und Identitätsnachweise bündeln; die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch noch vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.





