Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten im Rahmen des KI-Gesetzes veröffentlicht. Ziel ist es, Anbietern und Betreibern von KI-Systemen konkrete Orientierung zu geben, bevor die entsprechenden Vorschriften Anfang August 2026 in Kraft treten.
Die Regeln sollen sicherstellen, dass Nutzer klar erkennen können, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder wann Inhalte durch KI erzeugt oder verändert wurden. Damit will die EU das Risiko von Täuschung, Manipulation und Missbrauch deutlich reduzieren.
Klare Kennzeichnung von KI-Inhalten
Im Zentrum der Vorgaben steht die Pflicht zur Transparenz. Anbieter müssen Systeme so gestalten, dass Nutzer darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einer KI kommunizieren. Gleichzeitig sollen maschinenlesbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die KI-generierte oder manipulierte Inhalte eindeutig identifizierbar machen.
Diese Anforderungen betreffen unter anderem Chatbots, automatisiert erzeugte Texte sowie visuelle Inhalte wie Deepfakes. Auch Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse unterliegen besonderen Kennzeichnungspflichten, sofern sie ohne menschliche Kontrolle erstellt wurden.
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Erweiterte Informationspflichten für sensible Anwendungen
Zusätzlich gelten strengere Anforderungen für bestimmte Einsatzbereiche. Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung interagieren. Gleiches gilt für den Einsatz von Deepfakes oder anderen synthetischen Inhalten, die potenziell irreführend sein könnten.
Die Leitlinien definieren zudem Ausnahmen, etwa für einfache Bearbeitungen wie Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen, die nicht als KI-generierte Inhalte im engeren Sinne gelten.
Nachweis der Regelkonformität
Um die Einhaltung der Vorgaben zu erleichtern, verweist die Kommission auf freiwillige Verhaltenskodizes. Diese sollen Unternehmen helfen, ihre Compliance nachzuweisen und rechtliche Sicherheit zu gewinnen. Ergänzend stellt die EU weitere Instrumente wie Leitfäden und Informationsangebote bereit.
Start der neuen Regeln im August
Die meisten Bestimmungen des KI-Gesetzes treten am 2. August 2026 in Kraft. Für bereits im Umlauf befindliche Systeme gelten Übergangsfristen, insbesondere bei Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten.
Mit den neuen Leitlinien konkretisiert die EU ihre Anforderungen und setzt ein klares Signal für mehr Transparenz im Umgang mit künstlicher Intelligenz. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig anzupassen.





