Die EU-Kommission will den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf digitalen Plattformen deutlich verschärfen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer Rede zur Lage der Union den EU Kids Act an, der gestaffelte Altersregeln für soziale Medien, strengere Sicherheitsvorgaben für Minderjährige und zusätzliche Pflichten für Plattformbetreiber vorsehen soll.
Der Digitalverband Bitkom begrüßt grundsätzlich Maßnahmen für mehr Sicherheit im Netz, warnt jedoch vor pauschalen Altersgrenzen und einer zusätzlichen Regulierungsstruktur neben dem Digital Services Act. Entscheidend sei, Schutzmaßnahmen stärker am tatsächlichen Risiko eines digitalen Angebots auszurichten.
EU plant gestaffelte Regeln für Minderjährige
Nach den von der Kommission angekündigten Eckpunkten sollen Kinder unter 13 Jahren keine sozialen Medien nutzen können. Für 13- bis 15-Jährige sind eingeschränkte Konten vorgesehen, die von Eltern eingerichtet und begleitet werden. Für sämtliche Accounts Minderjähriger sollen zudem besondere Sicherheitsanforderungen gelten.
Plattformen sollen stärker nachweisen müssen, dass ihre Angebote für junge Nutzer sicher gestaltet sind. Ergänzend will die Kommission mit weiteren Maßnahmen gegen suchtfördernde Gestaltungsmuster digitaler Dienste vorgehen.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Bitkom fordert risikobasierten Ansatz
Bitkom unterstützt nach eigenen Angaben unter anderem Safety-by-Design, altersgerechte Einstellungen sowie bessere Kontrollmöglichkeiten für Kinder und Eltern. Der Verband hält starre Altersgrenzen jedoch für problematisch, weil digitale Angebote sehr unterschiedliche Risiken aufweisen.
Statt eines weitreichenden Ausschlusses junger Menschen aus digitalen Angeboten sollte der Jugendschutz nach Ansicht des Verbands dort besonders streng greifen, wo konkrete Gefahren bestehen. Gleichzeitig müsse Raum für eine begleitete Nutzung bleiben, damit Kinder Medienkompetenz entwickeln können.
Altersprüfung bleibt technische Herausforderung
Als einen zentralen Punkt nennt Bitkom die zuverlässige und datenschutzfreundliche Altersfeststellung. Altersgrenzen könnten nur funktionieren, wenn das Alter technisch überprüfbar sei und Eltern in den Prozess einbezogen würden.
Dabei sieht der Verband Grenzen bei digitalen Identitätslösungen. Deshalb bewertet Bitkom den Ansatz positiv, neben einer direkten Altersverifikation auch Verfahren zur Altersschätzung zuzulassen.
Verband warnt vor paralleler Regulierung
Besonders kritisch sieht Bitkom ein eigenständiges neues Regelwerk zusätzlich zum Digital Services Act. Der DSA enthält bereits Vorgaben zum Schutz Minderjähriger und schafft einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für digitale Dienste.
Neue Nachweis-, Prüf- und Aufsichtspflichten könnten aus Sicht des Verbands deshalb zusätzliche Bürokratie verursachen. Bitkom spricht sich dafür aus, neue Jugendschutzmaßnahmen möglichst in den bestehenden DSA einzubetten, statt parallele regulatorische Strukturen aufzubauen.





