Die Europäische Kommission hat dem Online-Marktplatz Temu im Rahmen eines laufenden Verfahrens eine sogenannte „Statement of Grounds“ übermittelt, wie der EU-Pressedienst heute mitteilt. Darin legt sie dar, dass das Unternehmen möglicherweise eine Inspektion im Zusammenhang mit dem Gesetz über ausländische Subventionen behindert hat.
Vorwurf mangelnder Kooperation bei Inspektion
Ausgangspunkt ist eine unangekündigte Prüfung, die im Dezember 2025 in den Geschäftsräumen der Temu-Betreibergesellschaft WhaleCo in Irland stattfand. Die Kommission geht vorläufig davon aus, dass Temu mehreren Aufforderungen zur Bereitstellung von Informationen nicht nachgekommen ist.
Konkret sollen unter anderem Angaben zur Organisation der Geschäftstätigkeit in der EU, zu IT-Systemen sowie zu internen Dokumenten und Geschäftsunterlagen unvollständig oder gar nicht bereitgestellt worden sein. Dadurch sei die Auswertung potenziell relevanter Informationen erschwert worden.
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Teil eines größeren Subventionsverfahrens
Die Untersuchung steht im Zusammenhang mit einem parallelen Verfahren, in dem geprüft wird, ob Temu von ausländischen Subventionen profitiert, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren könnten. Ziel der Inspektion war es, Belege für diese möglichen Wettbewerbsverzerrungen zu sichern.
Das aktuelle Verfahren bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Verhalten des Unternehmens während der Inspektion und nicht auf die inhaltliche Bewertung möglicher Subventionen. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander parallel.
Rechtliche Grundlage und mögliche Sanktionen
Die Kommission stützt sich auf das Instrument der Verordnung über ausländische Subventionen, das ihr umfassende Ermittlungsbefugnisse einräumt. Unternehmen sind verpflichtet, Inspektionen zu dulden und angeforderte Informationen vollständig bereitzustellen.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Temu empfindliche Sanktionen. Dazu zählen Geldbußen von bis zu einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie zusätzliche Zwangsgelder bei fortgesetzter Nichtkooperation.
Temu kann Stellung nehmen
Mit der Übermittlung der „Statement of Grounds“ ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Temu erhält nun die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf die Vorwürfe zu reagieren. Erst danach entscheidet die Kommission, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und Sanktionen verhängt werden.
Regulierung soll fairen Wettbewerb sichern
Die Verordnung über ausländische Subventionen soll sicherstellen, dass Unternehmen im EU-Binnenmarkt unter vergleichbaren Bedingungen konkurrieren. Sie ermöglicht es der Kommission, potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unterstützung aus Drittstaaten zu untersuchen und gegebenenfalls zu ahnden.
Der Fall Temu zeigt, dass die EU ihre neuen Instrumente zunehmend aktiv einsetzt, um Transparenz und Wettbewerbsgleichheit im digitalen Handel durchzusetzen.




