Die Europäische Kommission hat gegen Google, das jüngst erneut starke Quartalszahlen präsentiert, massive Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt und damit zwei Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) sanktioniert. Die hohe Strafe war bereits im Mai durch Medienberichte bekanntgeworden.
Im Fokus stehen die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie wettbewerbsbeschränkende Regeln im Google Play Store. Die Entscheidung unterstreicht den Anspruch der EU, große Plattformunternehmen stärker zu regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt durchzusetzen.
Selbstbevorzugung in der Google-Suche im Fokus
Nach Auffassung der Kommission hat Google seine eigenen Angebote systematisch bevorzugt und damit gegen zentrale Vorgaben des DMA verstoßen. Demnach dürfen sogenannte Gatekeeper ihre eigenen Dienste im Ranking nicht besser behandeln als die von Drittanbietern. Die Untersuchung ergab, dass Google eigene Inhalte – etwa aus den Bereichen Shopping, Reisen, Transport oder Sport – prominenter platziert, visuell hervorgehoben und mit erweiterten Funktionen versehen hat. Vergleichbare Angebote externer Anbieter erhielten hingegen nicht die gleiche Sichtbarkeit, was zu einer strukturellen Benachteiligung im Wettbewerb führte.
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Eingeschränkte Wahlfreiheit für App-Entwickler
Ein zweiter zentraler Kritikpunkt betrifft die sogenannten Anti-Lenkungsregeln im Google Play Store. App-Entwickler sollten laut DMA die Möglichkeit haben, Nutzer kostenlos über alternative Kaufoptionen zu informieren und diese auch aktiv dorthin zu führen. Die Kommission stellte jedoch fest, dass Google diese Freiheit erheblich eingeschränkt hat. Entwickler konnten Angebote außerhalb des Play Stores nicht frei bewerben oder Vertragsabschlüsse über alternative Kanäle abwickeln. Zusätzlich wurden Gebührenmodelle und Laufzeiten als unverhältnismäßig bewertet, da sie über die zulässigen Rahmenbedingungen hinausgingen.
Konsequente Maßnahmen und Fristen
Mit den beiden Entscheidungen hat die Kommission Google verpflichtet, die festgestellten Verstöße innerhalb von 60 Tagen abzustellen. Dazu gehört insbesondere, Drittanbieter in der Suche gleichberechtigt zu behandeln sowie Entwicklern uneingeschränkte Kommunikations- und Vertriebsmöglichkeiten zu eröffnen. Sollte Google diesen Anforderungen nicht nachkommen, drohen zusätzliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Bereits erste Anpassungen in Prüfung
Im Zuge des laufenden Dialogs mit der Kommission hat Google bereits Änderungen an der Darstellung seiner Dienste sowie an Werbeformaten vorgeschlagen und teilweise getestet. Auch Anpassungen bei den Bedingungen für App-Entwickler wurden eingeleitet. Die EU bewertet diese Maßnahmen als Fortschritte, prüft jedoch weiterhin, ob sie den gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechen. Der Austausch zwischen beiden Seiten soll fortgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf neue Funktionen wie KI-basierte Suchübersichten.
Teil einer umfassenden Digitalregulierung
Die Entscheidung ist Teil der Umsetzung des Digital Markets Act, mit dem die EU seit 2024 strengere Regeln für große Plattformunternehmen etabliert hat. Google wurde bereits 2023 als Gatekeeper eingestuft und unterliegt damit besonderen Verpflichtungen. Die Höhe der Geldbußen berücksichtigt laut Kommission sowohl die Schwere als auch die Dauer der Verstöße und soll sicherstellen, dass die neuen Wettbewerbsregeln konsequent eingehalten werden. Google steht es frei, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.






