Der Discounter Kodi wird in deutlich verkleinerter Form weitergeführt. Wie das Unternehmen heute mitteilte, übernimmt ein Investorenkonsortium um den bisherigen Gesellschafter Richard Nölle rückwirkend zum April 2025 die Vermögenswerte der Kodi Diskontläden. Damit ist der Fortbestand von rund 150 Filialen mit etwa 1.200 Arbeitsplätzen gesichert.
Das Unternehmen mit Sitz in Oberhausen hatte sich seit Ende November 2024 im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung neu aufgestellt. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan zu erarbeiten und Kodi angesichts rückläufiger Umsätze und gestiegener Kosten wieder wirtschaftlich tragfähig aufzustellen.
Gläubigerausschuss stimmt Investorenlösung zu
Die nun gefundene Lösung hatte sich bereits Ende März angedeutet. Nach Klärung letzter Details hat auch der Gläubigerausschuss der Übernahme durch die Investoren zugestimmt. Die geretteten Filialen sollen weiterhin unter der Marke Kodi betrieben werden.
Nicht übernommen werden hingegen 80 Standorte, was den Abbau von rund 480 Arbeitsplätzen in den Filialen sowie weiteren 40 in der Verwaltung bedeutet. In diesen Filialen läuft aktuell der Ausverkauf, der bis spätestens Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll.
Gespräche über weitere Standortverkäufe laufen
Trotz der umfassenden Bereinigung des Filialnetzes sind laut Kodi noch Gespräche mit potenziellen Interessenten im Gange, die einzelne der nicht übernommenen Filialen übernehmen könnten – möglicherweise unter anderer Marke. Konkrete Standorte wurden bisher nicht genannt.
Sanierung im Schutzschirmverfahren
Im November 2024 hatte Kodi einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Duisburg eingereicht. Dieses Verfahren ist speziell auf die Sanierung wirtschaftlich angeschlagener, aber noch zahlungsfähiger Unternehmen ausgerichtet.
Zur Unterstützung wurden Restrukturierungsexperten der Kanzlei Görg sowie der Beratung Montag & Montag in die Geschäftsführung berufen. Gemeinsam mit der bisherigen Unternehmensleitung wurde ein umfassender Sanierungsplan erarbeitet. Die Zustimmung des Gerichts und der Gläubiger dazu steht noch aus.