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Bundesnetzagentur und Zoll entdecken Millionen nicht konformer Elektrogeräte

Zollbeamtin bei einer Prüfung
Foto: Zoll.de

Key takeaways

Die Bundesnetzagentur stellte 2025 bei rund 7,7 Millionen elektronischen Geräten gravierende Mängel fest. Besonders betroffen war der Onlinehandel, aber auch der stationäre Handel sowie Importe über den Zoll. Hauptprobleme waren fehlende CE-Kennzeichnungen, illegale Funkanlagen und fehlerhafte Smartwatches mit falschen Gesundheitsfunktionen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Im Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur erneut erhebliche Defizite bei der Einhaltung technischer Vorgaben für elektronische Geräte festgestellt. Insgesamt waren laut der Statistik Marketbeobachtung 2025 (PDF) rund 7,7 Millionen Geräte betroffen, die formale oder sicherheitsrelevante Mängel aufwiesen. Präsident Klaus Müller betonte den Stellenwert von fairem Wettbewerb und Verbraucherschutz.

Massive Verstöße bei Onlineangeboten und im Handel

Besonders gravierend fielen die Ergebnisse im Onlinehandel aus. Hier identifizierte die Marktüberwachung 1.266 auffällige Angebote – darunter vor allem Smartwatches und Funkgeräte. Über fünf Millionen Geräte wurden nach Hinweisen der Bundesnetzagentur von den Plattformen entfernt. Problematisch waren etwa Smartwatches mit angeblicher Blutzuckermessung, die lediglich eine Simulation anboten. Diese Produkte wurden trotz Listung im EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate“ weiterhin angeboten. Auch Verstöße gegen das Funkanlagengesetz waren dabei zu verzeichnen.

Auch im stationären Handel wurden 2.100 Gerätetypen überprüft – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 58 Prozent davon wiesen Mängel auf. In Summe entsprach das rund 1,9 Millionen fehlerhaften Geräten. Ein besonders kritischer Fall betraf einen Wechselrichter für Photovoltaik-Anlagen, dessen elektromagnetische Störaussendungen deutlich über den Grenzwerten lagen. Solche Geräte können beispielsweise Heimrouter stören.

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Zoll kooperiert bei Importkontrollen

Bereits an den EU-Grenzen griff die Zusammenarbeit von Bundesnetzagentur und Zoll. 2025 wurden 8.202 Warensendungen gemeldet – ein Anstieg von über 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon erhielten 89 Prozent keine Freigabe für den europäischen Markt. Insgesamt wurden über 359.000 Geräte bereits vor dem Markteintritt gestoppt.

Rechtsgrundlage für das Vorgehen sind die EMV-Richtlinie 2014/30/EU sowie die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU. Diese wurden in Deutschland in das EMVG bzw. das FuAG überführt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur konforme und sichere Produkte den Markt erreichen.

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