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EU-Kommission prüft Meta wegen WhatsApp-Blockade für KI-Anbieter

Whats App Icon auf einem iPhone
Foto: Pixabay

Key takeaways

Die EU-Kommission ermittelt gegen Meta wegen möglicher Wettbewerbsverstöße: Der Konzern untersagt KI-Anbietern die Nutzung der WhatsApp Business Solution, wenn deren Dienste auf Künstlicher Intelligenz basieren. Der eigene KI-Dienst Meta AI ist davon nicht betroffen – ein möglicher Missbrauch der Marktmacht steht im Raum.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat ein formelles Wettbewerbsverfahren gegen Meta eingeleitet. Grund ist laut Kommission eine neue Richtlinie des US-Konzerns, die es Drittanbietern von Künstlicher Intelligenz untersagt, WhatsApp als Plattform für ihre Dienste zu nutzen – sofern KI die Hauptleistung darstellt.

Die im Oktober 2025 angekündigte Änderung betrifft die „WhatsApp Business Solution“ – ein Tool, das Unternehmen ermöglicht, über WhatsApp mit Kunden zu kommunizieren. Künftig dürfen nur noch KI-Tools eingesetzt werden, die eine unterstützende Funktion haben, etwa zur automatisierten Kundenbetreuung. KI-Anwendungen, die im Zentrum des Geschäfts stehen, sind ausgeschlossen. Bestehende Anbieter unterliegen der Regelung ab dem 15. Januar 2026, neue Anbieter bereits seit dem 15. Oktober 2025.

Zugangsbeschränkungen für Wettbewerber

Die Kommission befürchtet, dass Meta mit dieser Regelung den Zugang zu WhatsApp für konkurrierende KI-Anbieter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) behindert. Gleichzeitig bleibt Metas eigener Dienst „Meta AI“ auf der Plattform verfügbar – was laut Brüssel den Verdacht eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung nahelegt.

WhatsApp ist eine der meistgenutzten Kommunikationsplattformen im EWR, sowohl für private Nutzer als auch für Unternehmen. Zahlreiche KI-Anbieter nutzen den Dienst, um etwa Chatbots oder generative Assistenzsysteme in Kundeninteraktionen einzubinden.

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Fokus liegt auf Wettbewerbsrecht

Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage von Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen. Die italienische Wettbewerbsbehörde führt parallel ein eigenes Verfahren durch, daher ist Italien vom aktuellen EU-Verfahren ausgenommen.

Die Kommission betont, dass die Einleitung des Verfahrens keine Vorentscheidung über das Ergebnis darstellt. Sie reiht sich ein in die laufende Beobachtung der KI-Märkte, die im Januar 2024 mit einer Konsultation begonnen hatte und im September 2024 in einem Grundsatzpapier mündete.

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