Der Bayerische Landtag will mit der Reform des Ladenschlussgesetzes neue Maßstäbe setzen: Ab dem 1. August 2025 tritt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft und ersetzt damit das bundesweit geltende Gesetz von 1956. Die Neuregelung schafft deutlich mehr Flexibilität für Gemeinden, stationäre Händler und autonome Smart Stores.
Autonome Mini-Supermärkte erhalten Rund-um-die-Uhr-Freigabe
Im Mittelpunkt steht die rechtliche Absicherung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten. Diese dürfen künftig an allen Tagen, auch an Sonn- und Feiertagen, rund um die Uhr öffnen – sofern die Verkaufsfläche 150 Quadratmeter nicht überschreitet. Gemeinden haben jedoch das Recht, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen aus Rücksicht auf Anwohner auf mindestens acht Stunden zu begrenzen. Einschränkungen beim Warensortiment gibt es nicht: Erlaubt ist das übliche Supermarktangebot.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Flexiblere Öffnungen für den stationären Handel
Auch für den klassischen Einzelhandel bringt das Gesetz mehr Spielräume. Gemeinden können künftig an bis zu acht Werktagsnächten Verkaufszeiten zwischen 20 und 24 Uhr eigenständig festlegen – ohne Anlassbezug. Zusätzlich dürfen Geschäfte an bis zu vier weiteren Nächten selbstständig öffnen, etwa im Rahmen von Veranstaltungen wie Buchlesungen. Hier reicht eine einfache Meldung an die Kommune.
Tourismusorte dürfen bis zu 40 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festlegen
Touristische Orte – darunter Wallfahrtsorte, Ausflugsziele oder Ferienregionen – erhalten künftig die Befugnis, bis zu 40 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr selbst zu bestimmen. Dabei dürfen Geschäfte mit entsprechendem Sortiment bis zu acht Stunden täglich öffnen. Das betrifft insbesondere Verkaufsstellen für Souvenirs, Erfrischungen oder religiöse Artikel.
Weniger Bürokratie bei Sonderöffnungen
Eine weitere Änderung betrifft die bisher bürokratisch aufwendige Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen. Künftig genügt es, wenn eine Ladenöffnung mit einem besonderen Ereignis verknüpft ist – etwa einem Stadtfest oder einer Messe. Diese Regelung reduziert den Verwaltungsaufwand in den Rathäusern erheblich.
Balance zwischen Flexibilität und Arbeitsschutz
Arbeitsministerin Ulrike Scharf unterstrich bei der Vorstellung der Reform, dass trotz der erweiterten Möglichkeiten der Arbeitnehmerschutz nicht aufgeweicht werde: „Die Sonn- und Feiertagsruhe bleibt unberührt, und die Öffnungszeiten zwischen 6 und 20 Uhr gelten weiterhin für alle Beschäftigten im Handel.“ Der neue Rechtsrahmen sei laut Scharf ein ausgewogener Kompromiss zwischen modernen Versorgungsbedürfnissen und bewährtem Schutzstandard.


