Der Online-Secondhand-Marktplatz Vinted muss sein Gebührenmodell für den Käuferschutz grundlegend überarbeiten. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die bislang automatisch erhobene Servicegebühr gegen geltendes Verbraucherrecht verstößt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die verpflichtende Einbeziehung einer kostenpflichtigen Zusatzleistung als rechtswidrig eingestuft hatte. Das Urteil betrifft ein zentrales Monetarisierungsmodell zahlreicher digitaler Plattformen und dürfte weit über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten.
Gericht sieht klaren Verstoß gegen Verbraucherschutz
Bislang berechnete Vinted bei jedem Kauf automatisch einen Käuferschutz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises zuzüglich siebzig Cent. Eine Möglichkeit, diesen abzuwählen, gab es nicht. Nach Auffassung des Kammergerichts verstößt diese Praxis gegen § 312a BGB. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Vertragsgegenstand hinausgehen, müssen ausdrücklich gewählt werden. Eine systemseitige Voreinstellung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Das Gericht geht damit über eine frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin hinaus, das vor allem unzureichende Informationen bemängelt hatte. Nun wird das gesamte verpflichtende Gebührenmodell für unzulässig erklärt.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Plattformmodell schützt nicht vor rechtlichen Vorgaben
Vinted argumentierte, Kaufverträge würden ausschließlich zwischen Privatpersonen geschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei jedoch entscheidend, dass die Zusatzleistung von der Plattform selbst in den Bezahlvorgang integriert und als kostenpflichtiger Service angeboten werde. Damit gelten dieselben strengen Anforderungen wie bei gewerblichen Anbietern. Das Urteil schafft Klarheit: Plattformen können sich nicht auf die C2C-Logik berufen, wenn sie eigene entgeltpflichtige Dienste in Kaufprozesse einbauen.
Monetarisierungsmodell gerät unter Druck
Für Vinted hat die Entscheidung weitreichende wirtschaftliche Folgen. Der Käuferschutz ist eine wesentliche Einnahmequelle im Plattformmodell, das auf große Transaktionsvolumina und niedrige Einzelgebühren setzt. Künftig muss der Service aktiv gewählt werden, was erfahrungsgemäß zu geringeren Abschlussquoten führt. Das Urteil zeigt, wie stark regulatorische Eingriffe die Erlösmechaniken digitaler Marktplätze verändern können, insbesondere wenn Zusatzgebühren bislang über voreingestellte Prozesse nahezu automatisch generiert wurden.
Verbraucherschutz rückt stärker in den Vordergrund
Der vzbv wertet die Entscheidung als Erfolg für die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten. Zusätzliche Entgelte dürften nur entstehen, wenn ihnen ausdrücklich zugestimmt wird, erklärte vzbv-Vorständin Rosemarie Rodden. Die Herkunft der gehandelten Ware spiele keine Rolle; entscheidend sei die Verantwortung der Plattform. Die Entscheidung besitzt Signalwirkung für digitale Marktplätze, die mit optionalen Services, Versicherungen oder Gebühren arbeiten.
Wirkung über den Einzelfall hinaus
Viele Plattformen nutzen Zusatzdienste oder Gebührenmodelle, die im Checkout-Prozess voreingestellt sind oder sich nur schwer deaktivieren lassen. Das Berliner Urteil erhöht den regulatorischen Druck, solche Prozesse transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig geraten Dark Patterns stärker ins Visier der Rechtsprechung. Für Vinted bedeutet die Entscheidung kurzfristig eine aufwendige technische Anpassung – langfristig aber die strategische Aufgabe, Monetarisierung, Sicherheit und Nutzervertrauen neu auszubalancieren.


