Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf ein umfangreiches Reformpaket für den Zahlungsverkehr verständigt, wie das Parlament heute mitteilt. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Betrug zu schützen, für mehr Transparenz bei Gebühren zu sorgen und einen faireren Wettbewerb zwischen Banken und FinTechs zu schaffen. Die Einigung umfasst sowohl die neue Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) als auch die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3).
Haftung bei Betrugsfällen wird verschärft
Ein zentrales Element der neuen Vorschriften ist der Schutz der Verbraucher vor Betrug. Anbieter von Zahlungsdiensten (PSPs) müssen künftig sicherstellen, dass Empfängerdaten wie Name und Kontonummer übereinstimmen. Bei Abweichungen ist die Zahlung zu verweigern. Kommt es zu Betrug, etwa durch manipulierte Transaktionen, haften die Zahlungsdienste in vollem Umfang, sofern sie keine wirksamen Sicherheitsmechanismen implementiert haben.
Auch bei sogenannten Social-Engineering-Betrugsfällen – etwa wenn sich Kriminelle als Mitarbeitende eines Zahlungsanbieters ausgeben – sind die PSPs zur Erstattung verpflichtet, vorausgesetzt, der Kunde meldet den Vorfall bei der Polizei und informiert den Anbieter. Zusätzlich müssen PSPs ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Ausgabenlimits festzulegen und verdächtige Transaktionen zu blockieren.
Online-Plattformen werden ebenfalls in die Pflicht genommen: Wenn sie trotz Kenntnis von betrügerischen Inhalten nicht handeln, müssen sie den Schaden ersetzen, den Zahlungsdienstleister zuvor ihren Kunden erstattet haben.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Mehr Transparenz, mehr Wettbewerb
Ein weiteres Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Kostenstruktur von Zahlungsdiensten für Kunden transparenter zu gestalten. So müssen alle Gebühren, etwa für Währungsumrechnung oder Bargeldabhebungen, vorab deutlich kommuniziert werden – unabhängig davon, welcher Anbieter den Automaten betreibt.
Für Regionen mit schlechter Bargeldversorgung, vor allem im ländlichen Raum, erlaubt die neue Regelung Händlern, Bargeldabhebungen von 100 bis 150 Euro ohne Kaufverpflichtung anzubieten.
Zudem sollen offene Bankdienstleistungen (Open Banking) gestärkt werden. Banken dürfen autorisierten Drittanbietern den Zugang zu Zahlungskontodaten nicht verweigern. Nutzern wird ein zentrales Dashboard zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Datenfreigaben verwalten können. Technologiedienstleister wie App-Entwickler müssen den Datentransfer zu fairen Bedingungen ermöglichen.
Vereinfachte Zulassung für Zahlungsdienste
Auch bei der Zulassung von Zahlungsdiensten gibt es Neuerungen. Das Verfahren soll künftig effizienter und transparenter ablaufen – mit klaren Anforderungen an Kapitalausstattung, Risikobewertung und Zeitrahmen. Für Anbieter von Krypto-Assets, die bereits unter der MiCA-Verordnung registriert sind, gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren, sofern sie zusätzliche Zahlungsdienste anbieten wollen.
Schließlich wurde auch der Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren gestärkt. Alle Zahlungsdienstleister müssen sich diesen Verfahren anschließen, wenn Kunden diese Möglichkeit wählen.



