Amazon aktualisiert seine Vertragsbedingungen: Ab dem 15. Februar 2025 treten weitere Änderungen am Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag in Kraft. Ein neuer zentraler Punkt der Änderungen ist die Einführung eines internen Beschwerdemanagementsystems. Verkäufer erhalten damit eine Anlaufstelle für Beschwerden – allerdings mit klaren Rahmenbedingungen.
Das Beschwerdemanagement betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Themen:
- Verstöße gegen die EU-Verordnung 2019/1150, die Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Plattformen regelt
- Technische Probleme, die Amazon-Dienste betreffen
- Maßnahmen oder Praktiken von Amazon, z. B. Kontosperrungen oder Angebotsdeaktivierungen gemäß Abschnitt 3 des Vertrags
Das System soll über das Hilfecenter genutzt werden.
Bereits zum 01. Januar 2025 hatte Amazon wichtige Änderungen des Amazon Services EU Business Solutions Vertrages verkündet:
- Versicherungsrichtlinie (Klausel 8):
Die Anforderung, dass Versicherungspolicen Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte benennen müssen, entfällt. Zudem sind Seller künftig selbst verantwortlich, Amazon über Änderungen, Kündigungen oder das Nichtverlängern ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zu informieren. - Amazon stellt klar, dass Rechnungen weiterhin elektronisch in einem von Amazon festgelegten Format ausgestellt und zugestellt werden – beispielsweise im PDF-Format.
- Kunden von Amazon Ads müssen ebenfalls elektronische Rechnungen in einem von Amazon festgelegten Format akzeptieren, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Während die Lockerung der Versicherungsanforderungen eine Erleichterung für viele Seller darstellt, bleibt das neue Beschwerdemanagementsystem fraglich. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Seller Support lassen Zweifel aufkommen, ob es tatsächlich zu mehr Fairness und Transparenz führt oder nur ein formaler Schritt zur EU-Compliance ist.