Amazon darf seinen deutschen Prime-Video-Kunden nicht einseitig Werbeeinblendungen aufzwingen. Das hat das Landgericht München I entschieden und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Das Urteil stellt klar: Vertragsänderungen bei Streamingdiensten sind nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zulässig. Amazon hatte Anfang 2024 angekündigt, künftig auch im Bezahlmodell Werbung zu zeigen – es sei denn, die Nutzer zahlen zusätzlich 2,99 Euro monatlich.
Gericht sieht unzulässige Vertragsänderung
Amazon hatte seine Nutzer Anfang Januar per E-Mail darüber informiert, dass ab dem 5. Februar 2024 Werbung auf Prime Video eingeführt werde. Wer das nicht wolle, müsse extra zahlen. Die Verbraucherzentralen kritisierten dieses Vorgehen scharf – insbesondere, weil Amazon keine aktive Zustimmung der Kunden eingeholt hatte. Laut dem Gerichtsurteil handelt es sich um eine einseitige Änderung laufender Verträge, die rechtlich nicht zulässig ist.
Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, betonte, dass andere Streaminganbieter korrekt handelten, indem sie vor Änderungen Rückmeldungen der Kunden einholten. Der vzbv hatte Amazon im Rahmen einer Unterlassungsklage vor Gericht gebracht – mit Erfolg: Amazon muss betroffene Kunden nun offiziell mit einem sogenannten Berichtigungsschreiben informieren.
Amazon unaufhaltsam
Sammelklage läuft – Beteiligung weiterhin möglich
Parallel zu dem Urteil ist inzwischen das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatte, kann sich beteiligen. Möglich ist das für alle, die seit der Änderung Werbung erhalten oder die 2,99 Euro zusätzlich gezahlt haben. Bis Ende Mai 2025 hatten sich bereits über 109.000 Betroffene eingetragen. Eine Rückzahlung an die Kunden könnte im Erfolgsfall die Folge sein.
Das Urteil aus München ist ein deutliches Signal an Anbieter kostenpflichtiger Streamingdienste: Auch bei bezahlten Modellen müssen Änderungen transparent und rechtssicher kommuniziert werden. Der Fall dürfte branchenweit für Aufmerksamkeit sorgen.


