Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine neue Eskalationsstufe im Streit mit Amazon erreicht. Nachdem bereits im April 2024 eine Sammelklage wegen der Einführung von Werbung bei Prime Video eingereicht wurde, fordert die Organisation nun fast zwei Milliarden Euro von dem Online-Giganten – über eine Gewinnabschöpfungsklage nach neuem Recht.
Hintergrund: Werbung trotz bestehendem Abonnement
Am 5. Februar 2024 änderte Amazon seine Prime-Video-Leistungen einseitig: Werbung wurde eingeführt, die Bild- und Tonqualität gesenkt – und wer weiterhin werbefrei streamen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro im Monat zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig, da keine Zustimmung der Kunden eingeholt wurde. Bereits über 123.000 Personen haben sich der ursprünglichen Klage angeschlossen, wobei laut Schätzungen rund 17 Millionen Kundinnen und Kunden betroffen sein könnten.
Rechtsexperte Michael Hummel betont: „Je mehr Menschen sich beteiligen, desto mehr muss Amazon an seine Kundschaft direkt zurückzahlen.“ Falls das Verfahren erfolgreich ist, wird der Restbetrag an die Bundesrepublik Deutschland abgeführt – jedoch nur, nachdem alle beteiligten Verbraucher entschädigt wurden.
Amazon unaufhaltsam
Gewinnabschöpfungsklage nach neuem Gesetz
Mit der neuen Klage machen die Verbraucherschützer erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, in einem prozessfinanzierten Verfahren die unerlaubten Gewinne eines Unternehmens rückwirkend einzufordern. Dabei geht es nach internen Schätzungen um mindestens 1,8 Milliarden Euro. Sollte Amazon durch die Werbung höhere Einnahmen erzielt haben, könnte der Betrag sogar darüber liegen.
Finanziert wird die Klage laut Pressemitteilung von Burford Capital, einem weltweit führenden Prozessfinanzierer, die Prozessführung übernimmt die international tätige Kanzlei Hausfeld. Beide Partner sollen sicherstellen, dass der jahrelang erwartete Rechtsstreit auf Augenhöhe geführt werden kann.
Neue Klagemöglichkeiten für Verbraucher
Die rechtlichen Grundlagen haben sich erst kürzlich geändert: Seit Oktober 2023 gibt es in Deutschland die sogenannte Verbrauchersammelklage, eingeführt durch die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie. Gleichzeitig wurde der Weg für prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklagen geebnet – genau jener Mechanismus, auf den sich die Verbraucherzentrale nun stützt.
Interessierte können sich weiterhin der Sammelklage anschließen – auch dann, wenn sie das werbefreie Zusatz-Abo nicht gebucht haben. Voraussetzung ist lediglich ein aktives Prime-Abo bis zum 5. Februar 2024.


