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Deutsche Bahn verbietet Alkohol an Bahnhöfen – Gastronomie ist ausgenommen

Bahngleis am Berliner Hauptbahnhof
Foto: Pexels

Key takeaways

Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen ein. Hintergrund sind zunehmende Gewaltvorfälle. Die Maßnahme soll Sicherheit und Sauberkeit erhöhen und wird schrittweise bis Oktober 2026 umgesetzt.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Deutsche Bahn zieht erste Konsequenzen aus einer Serie von Gewaltvorfällen an Bahnhöfen und in Zügen. Auslöser für den heute angekündigten Schritt war nach Angaben des Unternehmens insbesondere ein brutaler Angriff auf einen Bahnmitarbeiter am vergangenen Freitag. DB-Chefin Evelyn Palla stellte klar, dass der Konzern künftig eine deutlich härtere Linie verfolgen werde.

„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, erklärte Palla. Nach Einschätzung der Bahn bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Ziel der neuen Regelung sei es, Bahnhöfe sicherer und zugleich sauberer zu machen.

Umsetzung bis Mitte Oktober 2026

Das Alkoholkonsumverbot wird schrittweise eingeführt. Bereits heute gelten an rund 30 deutschen Bahnhöfen entsprechende Regelungen, darunter in Köln, Hamburg und München. Nach Angaben der Bahn hätten diese Standorte gezeigt, dass Alkoholverbote sowohl die Zahl gewalttätiger Zwischenfälle als auch die Vermüllung deutlich reduzieren können.

Zum 1. September 2026 folgen zunächst die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig. Bis spätestens 15. Oktober soll das Verbot anschließend an allen rund 5.400 Bahnhöfen bundesweit gelten.

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Gastronomie bleibt ausgenommen

Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Konsum von Alkohol in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Restaurants, Bars und andere gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe bleiben ausdrücklich ausgenommen. Auch das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke – etwa aus Einkäufen oder im Reisegepäck – bleibt weiterhin erlaubt. Ein generelles Alkoholverbot in den Zügen führt die Deutsche Bahn dagegen vorerst nicht ein.

Platzverweis und Hausverbot bei Verstößen

Die Einhaltung der neuen Regelung soll durch DB-Sicherheitskräfte sowie die Bundespolizei überwacht werden. Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen.

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Sicherheitsprogramms der Deutschen Bahn. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Konzern zusätzliche Investitionen in Sicherheitspersonal, Videoüberwachung und Präventionsmaßnahmen angekündigt. Das nun bundesweit geltende Alkoholverbot ergänzt diese Strategie und soll das subjektive Sicherheitsgefühl ebenso verbessern wie die tatsächliche Sicherheit an Deutschlands Bahnhöfen.

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