Die Finanzaufsicht Bafin hat im Konzernabschluss 2025 von Zalando einen Fehler festgestellt. Konkret bemängelt die Behörde fehlende Angaben zu einem Geschäft mit einem nahestehenden Unternehmen im Zusammenhang mit der Übernahme von Anteilen an der About You Holding.
Demnach hatte Zalando im Geschäftsjahr 2025 Anteile für rund 252 Millionen Euro von einem Unternehmen gekauft, das durch ein Mitglied des eigenen Aufsichtsrats kontrolliert wird. Solche Transaktionen müssen nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften transparent offengelegt werden, was im vorliegenden Fall im Anhang des Konzernabschlusses unterblieb.
Verstoß gegen Offenlegungspflichten
Die Bafin sieht darin einen Verstoß gegen internationale Rechnungslegungsstandards. Unternehmen sind verpflichtet, bei Geschäften mit nahestehenden Parteien sowohl die Art der Beziehung als auch Umfang und Höhe der Transaktion offenzulegen.
Diese Transparenzpflicht dient dem Schutz von Investoren, da sie potenzielle Interessenkonflikte sichtbar macht und eine bessere Bewertung der Unternehmensführung ermöglicht.
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Zalando spricht von formalem Fehler
Zalando bestätigte die fehlenden Angaben, stuft den Sachverhalt jedoch als rein formalen und materiell unwesentlichen Fehler ein. Nach Unternehmensangaben seien alle relevanten Informationen im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vollständig zugänglich gewesen.
Die festgestellte Unvollständigkeit habe weder Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen noch auf die Vermögenslage oder das operative Geschäft. Auch ein Bußgeld wurde von der Bafin nicht verhängt.
Prüfung abgeschlossen, Markt reagiert gelassen
Die Untersuchung der Finanzaufsicht war Ende Juni eingeleitet worden und ist inzwischen abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Ankündigung hatte die Zalando-Aktie kurzfristig deutlich nachgegeben, sich jedoch rasch wieder erholt. Inzwischen notiert der Kurs wieder über dem Niveau vor Bekanntwerden der Prüfung, was auf eine insgesamt gelassene Reaktion des Kapitalmarkts hindeutet.
Bedeutung für Transparenz am Kapitalmarkt
Die Veröffentlichung solcher Fehler ist Teil der gesetzlichen Aufgaben der Bafin. Ziel ist es, den Kapitalmarkt über Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften zu informieren und so das Vertrauen der Anleger zu stärken.
Der Fall zeigt, dass auch formale Mängel in der Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen geprüft und öffentlich gemacht werden – selbst wenn sie keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen haben.




