Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Fluggastabfertigung verabschiedet. Ziel ist es, Abläufe an Flughäfen effizienter zu gestalten und Passagieren auf freiwilliger Basis eine schnellere und komfortablere Abwicklung zu ermöglichen. Grundlage dafür sind Anpassungen mehrerer Gesetze, darunter das Luftverkehrs- und Passrecht.
Digitale Prozesse ersetzen klassische Kontrollen
Künftig sollen Passagiere auf Wunsch digitale und biometrische Verfahren nutzen können, um sich an Flughäfen zu identifizieren. Dazu zählen unter anderem Gesichtserkennungssysteme, die eine schnelle Abfertigung ohne das Vorzeigen von Ausweis und Bordkarte ermöglichen. Die Nutzung bleibt freiwillig, sodass weiterhin die klassische Abfertigung zur Verfügung steht.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Mehr Effizienz und Sicherheit im Luftverkehr
Neben der Beschleunigung der Abläufe verspricht sich die Bundesregierung auch Sicherheitsgewinne. Durch digitale Echtheitsprüfungen soll die Nutzung gefälschter Dokumente erschwert werden. Gleichzeitig sollen die neuen Systeme datenschutzkonform gestaltet sein und nur im notwendigen Umfang personenbezogene Daten verarbeiten.
Datenschutz und Freiwilligkeit im Fokus
Im Gesetzgebungsverfahren wurde besonderer Wert auf datenschutzrechtliche Aspekte gelegt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll möglichst sparsam erfolgen und klar geregelt sein. Zudem bleibt es den Reisenden überlassen, ob sie die digitalen Angebote nutzen möchten oder auf herkömmliche Verfahren zurückgreifen.
Branche sieht Vorteile für Wettbewerbsfähigkeit
Aus Sicht des Branchenverbands Bitkom stärkt das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland. Digitale und biometrische Lösungen könnten nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Nutzererfahrung verbessern. Entscheidend wird nun die schnelle und praxisnahe Umsetzung an den Flughäfen sein.


