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Neue Kritik am AI Act: Meta lehnt EU-Kodex für KI-Anbieter ab

Meta Logo auf einem Gebäude
Foto: Meta

Key takeaways

Meta kritisiert den neuen EU-Kodex zur KI-Regulierung und will ihn nicht unterzeichnen. Der freiwillige Rahmen soll Unternehmen bei der Einhaltung des KI-Gesetzes helfen. Meta und weitere Konzerne sehen jedoch Überregulierung und warnen vor Innovationshemmnissen in Europa. Die EU bleibt trotz Kritik bei ihrem Zeitplan.

Lesezeit ca. 1 Minute

Meta hat sich kurz vor Inkrafttreten des EU-KI-Gesetzes entschieden, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) nicht zu unterzeichnen. Der Konzern kritisiert den Kodex als rechtlich unsicher und über das eigentliche Gesetz hinausgehend.

Kritik an der EU aus dem Silicon Valley

In einem LinkedIn-Post schrieb Joel Kaplan, Metas Global Affairs Officer: „Europa ist auf dem falschen Weg bei der Regulierung von KI.“ Meta sehe im Verhaltenskodex eine Reihe rechtlicher Unklarheiten für KI-Entwickler und zusätzliche Anforderungen, die über den Rahmen des eigentlichen KI-Gesetzes hinausgingen. Laut Kaplan drohen negative Folgen für europäische KI-Innovationen: Der Kodex könne die Entwicklung und Einführung fortschrittlicher KI-Modelle behindern und Start-ups im Wachstum einschränken.

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Was der Verhaltenskodex vorsieht

Der von der EU-Kommission Anfang Juli vorgestellte Kodex ist nicht bindend, soll Unternehmen jedoch helfen, sich frühzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten. Unter anderem fordert er eine transparente Dokumentation der Modelle, den Ausschluss urheberrechtlich geschützten Materials aus Trainingsdaten und die Berücksichtigung von Löschwünschen von Rechteinhabern.

Risikobasierter Ansatz bleibt bestehen

Der EU-KI-Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Anwendungen mit „inakzeptablem Risiko“ wie soziale Bewertungssysteme oder manipulative Verhaltenssteuerung sind verboten. In Bereichen wie Biometrie, Bildung oder Arbeit gelten besonders hohe Anforderungen. Auch die Registrierung und Qualitätskontrolle von KI-Systemen ist verpflichtend.

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