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Symbolik zu künstlicher Intelligenz (KI)
Foto: Gerd Altmann / Pixabay

EU AI-Act: Warum der HDE den Stopp der KI-Haftungspläne begrüßt

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die EU-Kommission will den Vorschlag zur KI-Haftung zurückziehen – sehr zur Freude des Handelsverbands Deutschland. Der HDE sieht in bestehenden Gesetzen ausreichend Schutz und warnt vor einer Überregulierung, die Innovation bremst. Priorität habe nun die Umsetzung des AI-Acts, der bereits umfangreiche Anforderungen an KI-Systeme stellt und schrittweise eingeführt wird.

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Die EU hat sich mit dem AI-Act ein weltweit beachtetes Regelwerk für den Einsatz künstlicher Intelligenz gegeben. Doch bei der Haftung von KI-Systemen scheint nun Zurückhaltung geboten: Die Europäische Kommission hat im aktuellen Arbeitsprogramm die Rücknahme des Vorschlags für eine eigenständige KI-Haftungsrichtlinie angestoßen – zur Freude des Handelsverbands Deutschland (HDE). Dieser begrüßt die Kehrtwende als Zeichen gegen übermäßige Regulierungsfreude und als richtigen Fokus auf Umsetzbarkeit und Innovationsförderung.

Doch die Entscheidung wirft auch Fragen auf: Wie belastbar ist das bestehende Haftungsrecht – und welche Risiken gehen mit der regulatorischen Lücke einher?

Handelsverband sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche Haftungsregeln

Seit dem Vorschlag der Kommission im September 2022 war die geplante KI-Haftungsrichtlinie Gegenstand intensiver Diskussionen. Ziel war es, Haftungsfragen bei KI-Anwendungen zu klären, insbesondere dort, wo die Entscheidungshoheit menschlicher Akteure durch automatisierte Prozesse ersetzt wird. Doch nach Einschätzung des HDE besteht hierfür aktuell kein Bedarf. „In der Praxis sind bisher keine Regelungslücken aufgetreten“, erklärt HDE-Vize Stephan Tromp. Aus seiner Sicht reicht das bestehende Haftungsrecht aus, auch mit Blick auf KI-Systeme. Die kürzlich reformierte Produkthaftungsrichtlinie sei bereits ein wichtiger Schritt gewesen – sie erfasst nun auch Software und legt die Grundlage für eine modernisierte Rechtsanwendung.

Dass die Richtlinie zur Produkthaftung derzeit noch in nationales Recht überführt werden muss, stützt Tromps Argumentation: Zunächst müsse man die Auswirkungen der Reform abwarten, bevor neue Regulierungen verabschiedet werden. Für den Handel, in dem KI zunehmend bei Warenflüssen, Prognosen oder im Kundenkontakt eingesetzt wird, wäre eine zusätzliche Regulierung ein Innovationshemmnis.

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Fokus auf den AI-Act: Umsetzung statt Ausweitung

Im Zentrum der aktuellen EU-KI-Politik steht der AI-Act – das erste umfassende KI-Gesetz weltweit. Es legt auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes fest, welche Anforderungen KI-Systeme je nach ihrem Gefahrenpotenzial erfüllen müssen. Das Gesetz richtet sich dabei sowohl an Anbieter als auch an Nutzer von KI-Technologien. Für Systeme mit hohem Risiko gelten besonders strenge Vorgaben; verbotene Anwendungen wie soziales Scoring oder emotionale Manipulation wurden bereits seit Februar 2025 untersagt.

Für viele Unternehmen und Händler stellt sich grundsätzlich die Frage, wen der AI-Act überhaupt betrifft. Hierfür stellt der Digitalverband Bitkom ein Tool zur Verfügung. dass Orientierungshilfe geben soll.

Für den HDE ist die Umsetzung dieses Regelwerks nun oberste Priorität. „Diese grundlegende KI-Regulierung muss zunächst rechtssicher und innovationsfreundlich in die Praxis übersetzt werden“, so Tromp. Eine zusätzliche Haftungsrichtlinie könne nicht nur zu rechtlichen Überschneidungen führen, sondern auch Unsicherheit bei Unternehmen schaffen, die ohnehin vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung des AI-Acts stehen.

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Risikoabwägung: Innovation fördern, aber Schutz nicht vernachlässigen

Die Rücknahme des Richtlinienvorschlags ist nicht nur ein politisches Signal, sondern auch eine Entscheidung mit weitreichenden rechtlichen und ökonomischen Implikationen. Kritiker bemängeln, dass ohne spezifische KI-Haftungsregeln unklar bleibt, wer im Schadensfall haftet – insbesondere wenn Systeme autonom agieren oder Entscheidungen auf Grundlage von undurchschaubaren Algorithmen treffen. Zwar können bestehende Haftungsregime in vielen Fällen greifen, doch ob sie auch für komplexe KI-Fälle geeignet sind, bleibt umstritten.

Hinzu kommt: Während der AI-Act klare Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Compliance stellt, regelt er nicht, wie Verantwortung bei Fehlfunktionen oder Schäden verteilt wird. Eine klare Haftungszuweisung hätte nicht nur die Rechte von Konsumenten gestärkt, sondern auch das Vertrauen in KI-Anwendungen erhöht.

Ein Signal für technologieoffene Regulierung?

Die Rücknahme des Vorschlags kann als Hinweis auf eine strategische Neuausrichtung der EU-Politik verstanden werden: weg von einer präventiven, alles regelnden Normierung hin zu einer flexibleren, evaluierenden Politikgestaltung. Dies entspricht auch der Erwartung vieler Wirtschaftsverbände, die eine innovationsfreundliche Umsetzung des AI-Acts fordern. Die EU-Kommission scheint erkannt zu haben, dass Rechtssicherheit nicht allein durch neue Richtlinien entsteht, sondern auch durch klare, praktikable Rahmenbedingungen bei der Umsetzung bestehender Gesetze.

Die Herausforderung liegt nun darin, die offene Flanke bei der Haftung nicht dauerhaft offenzulassen. Vielmehr sollte die Entwicklung von Rechtsprechung und Praxis genau beobachtet werden – und bei Bedarf gezielt nachgesteuert werden. Ein vorschneller Rückzug aus der Haftungsdebatte wäre genauso falsch wie eine vorschnelle Normsetzung.

Fazit: Eine ausgewogene Regulierung bleibt das Ziel

Die Rücknahme des Vorschlags für eine KI-Haftungsrichtlinie ist kein Freibrief für regulatorisches Nichtstun, sondern ein bewusst gesetzter Schritt zur Entlastung und Konzentration auf das Wesentliche. Der AI-Act bietet bereits ein umfassendes Regelwerk, dessen konsequente Umsetzung höchste Priorität haben muss. Gleichwohl darf der Blick für mögliche Lücken im Haftungsgefüge nicht verloren gehen. Insofern ist das Vorgehen der EU klug – wenn es von einer wachsamen, praxisnahen Begleitung flankiert wird.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Datenschutz, Digitalwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Politik

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