EuroCommerce spricht sich grundsätzlich für den Digitalen Produktpass (DPP) im Rahmen der EU-Ökodesignverordnung aus, fordert jedoch eine deutlich praxisnähere Ausgestaltung. In einem aktuellen Positionspapier warnt der europäische Handelsverband davor, den DPP zu einer umfassenden Datensammlung auszubauen. Stattdessen solle der digitale Produktpass gezielt Nachhaltigkeits- und Compliance-Informationen bereitstellen, ohne Unternehmen mit unverhältnismäßigen Dokumentations- und Berichtspflichten zu belasten.
Modellbasierter Produktpass statt Einzelkennzeichnung
Nach Ansicht von EuroCommerce sollte der Digitale Produktpass grundsätzlich auf Modellebene und nicht für einzelne Produkte oder Chargen erstellt werden. Die meisten Informationen zu Nachhaltigkeit, Haltbarkeit, Chemikalien oder Konformität würden bereits heute produktmodellbezogen erhoben und verwaltet.
Eine verpflichtende Kennzeichnung auf Chargen- oder Einzelstückebene würde dagegen erhebliche Investitionen in Serialisierung, Datenmanagement und IT-Systeme erfordern. Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären dadurch mit hohen Kosten konfrontiert, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für Rückverfolgbarkeit oder Marktüberwachung entstehe.
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Bestehende Vorschriften sollen genutzt werden
EuroCommerce fordert, den Digitalen Produktpass eng mit bestehenden EU-Regelungen zu verzahnen. Informationen aus der Textilkennzeichnungsverordnung, der Chemikalienverordnung REACH oder bestehenden Zertifizierungssystemen sollten übernommen werden, anstatt neue parallele Meldepflichten zu schaffen.
Auch bei Angaben zu recycelten Materialien plädiert der Verband für pragmatische Lösungen. Der Anteil recycelter Rohstoffe solle in Prozent angegeben werden. Zusätzliche Angaben zum absoluten Materialgewicht oder zur Herkunft des Rezyklats würden die Umsetzung unnötig erschweren und nur einen begrenzten Zusatznutzen bieten.
Vertrauliche Unternehmensdaten schützen
Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers betrifft den Umgang mit sensiblen Informationen. EuroCommerce spricht sich für ein abgestuftes Zugriffsmodell nach dem „Need-to-know“-Prinzip aus. Verbraucher sollten ausschließlich leicht verständliche Informationen erhalten, die ihre Kaufentscheidung unterstützen.
Detaillierte technische Angaben, Informationen zu Chemikalien oder Produktionsstandorten sowie vertrauliche Unternehmensdaten sollten dagegen ausschließlich zuständigen Behörden zugänglich sein. Dadurch lasse sich Transparenz mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum und Cybersicherheit in Einklang bringen.
Digitaler Produktpass soll kein Dokumentenarchiv werden
Kritisch bewertet EuroCommerce zudem Überlegungen, den Digitalen Produktpass als vollständiges Archiv technischer Nachweise und Prüfunterlagen zu nutzen. Nach Auffassung des Verbandes sollte der DPP lediglich zentrale Informationen über Konformität und Nachhaltigkeit enthalten.
Ausführliche technische Dokumentationen, Laborberichte oder Zertifikate sollten weiterhin von den Unternehmen vorgehalten und nur auf Anfrage der zuständigen Behörden bereitgestellt werden. Dieses Vorgehen entspreche den bisherigen Grundsätzen des europäischen Produktrechts und vermeide unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen.




