Die Europäische Kommission hat zwei Verfahren eingeleitet, um Apple bei der Erfüllung seiner Interoperabilitätspflichten gemäß dem Digital Markets Act (DMA) zu unterstützen. Der DMA verpflichtet Apple, Drittentwicklern und Unternehmen kostenlosen und effektiven Zugriff auf Hardware- und Software-Funktionen zu gewähren, die von den Betriebssystemen iOS und iPadOS kontrolliert werden.
Diese Verfahren formalisieren den regulatorischen Dialog der Kommission mit Apple hinsichtlich der Einhaltung von Artikel 6(7) des DMA. Gemäß Artikel 8(2) des DMA kann die Kommission eigenständig eine Entscheidung treffen, welche Maßnahmen ein sogenannter Gatekeeper ergreifen muss, um die Einhaltung der DMA-Bestimmungen zu gewährleisten.
Der erste Vorgang konzentriert sich auf mehrere Konnektivitätsfunktionen von iOS, die vor allem für verbundene Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets wichtig sind. Die Kommission möchte spezifizieren, wie Apple eine effektive Interoperabilität mit Funktionen wie Benachrichtigungen, Geräte-Pairing und Konnektivität sicherstellen wird.
Der zweite Vorgang beschäftigt sich mit dem Prozess, den Apple für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern und Drittanbietern für iOS und iPadOS eingerichtet hat. Dabei ist entscheidend, dass dieser Prozess transparent, zeitnah und fair ist, um Entwicklern einen vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität zu bieten.
Die Kommission wird die Verfahren innerhalb von sechs Monaten abschließen. In dieser Zeit wird sie Apple ihre vorläufigen Feststellungen mitteilen und erläutern, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Interoperabilitätspflichten des DMA effektiv zu erfüllen. Eine nicht vertrauliche Zusammenfassung dieser Feststellungen wird veröffentlicht, um Stellungnahmen von Dritten zu ermöglichen.
Diese Verfahren lassen die Befugnisse der Kommission unberührt, bei Nichteinhaltung der DMA-Pflichten Sanktionen gegen einen Gatekeeper zu verhängen, einschließlich Geldbußen oder regelmäßiger Strafzahlungen.
Der Digital Markets Act zielt darauf ab, faire und wettbewerbsfähige Märkte im digitalen Sektor sicherzustellen. Am 6. September 2023 hat die Kommission den App Store, das Betriebssystem iOS und den Webbrowser Safari als zentrale Plattformdienste von Apple bezeichnet. Am 29. April 2024 folgte die Einstufung des iPadOS als solcher Dienst. Apple musste bis zum 7. März 2024 alle DMA-Vorgaben für iOS erfüllen, während die Einhaltung für iPadOS bis zum 30. Oktober 2024 erfolgen muss.