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EU fordert Shein zu Maßnahmen gegen illegale Produkte auf

Shein Logo auf einem iPhone
Foto: appshunter.io / Unsplash

Key takeaways

Die EU-Kommission fordert von Shein Auskunft über Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler Produkte wie Waffen oder kinderähnliche Puppen. Im Fokus stehen Alterskontrollen und Risikovermeidung.

Lesezeit ca. 1 Minute

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein Auskunftsersuchen an die Online-Plattform Shein gerichtet. Hintergrund sind Hinweise darauf, dass über Shein illegale Produkte vertrieben werden – darunter auch besonders sensible Artikel wie kinderähnliche Sexpuppen und Waffen. Ausgelöst wurde das Verfahren durch Vorfälle in Frankreich sowie durch öffentliche Berichte, die ein systemisches Risiko für Verbraucher in der EU vermuten lassen.

Die Kommission verlangt laut Pressemitteilung von Shein nun umfassende Informationen sowie interne Dokumente darüber, wie das Unternehmen Minderjährige vor unangemessenen Inhalten schützt und wie es sicherstellt, dass keine illegalen Produkte über die Plattform verkauft werden. Insbesondere interessiert sich die EU-Behörde für die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Altersverifikation sowie für Mechanismen zur Risikoabwehr und Inhaltskontrolle.

Shein muss Transparenz schaffen

Shein gilt gemäß dem DSA als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) und unterliegt daher besonders strengen Auflagen. Dazu zählt die Pflicht, systemische Risiken wie die Verbreitung illegaler Inhalte oder potenzielle Gefährdungen von Minderjährigen aktiv zu bewerten und ihnen entgegenzuwirken. Die EU-Kommission überprüft fortlaufend, ob Plattformen wie Shein diesen Verpflichtungen nachkommen.

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Bereits drittes Auskunftsersuchen an Shein

Das aktuelle Schreiben ist bereits das dritte formelle Auskunftsersuchen, das Shein im Rahmen des DSA erhalten hat. Sollte das Unternehmen nicht fristgerecht oder unzureichend antworten, könnten weitere Schritte bis hin zu Sanktionen folgen. Die Europäische Kommission betont, dass sie bereit ist, alle im Gesetz vorgesehenen Mittel auszuschöpfen, um den Schutz der Verbraucher sicherzustellen.

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