Die Getränkekonzerne Coca-Cola, Nestlé und Danone haben gegenüber der Europäischen Kommission zugesagt, ihre Recyclingangaben auf Plastikflaschen zu überarbeiten. Hintergrund sind Bedenken europäischer Verbraucherschützer, dass bisherige Formulierungen einen irreführenden Eindruck über den Recyclinganteil und die Wiederverwertbarkeit der Verpackungen vermitteln könnten. Künftig sollen die Unternehmen präzisere Informationen auf Flaschenetiketten und in ihrer digitalen Werbung verwenden.
EU-Kommission erreicht Zusagen der Getränkekonzerne
Wie die Europäische Kommission heute mitteilte, sind die Verpflichtungen das Ergebnis eines Dialogs mit dem europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC).
Die Gespräche wurden unter Federführung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde und der ungarischen Wettbewerbsbehörde geführt. Ziel war es, die Umweltwerbung der Unternehmen mit den europäischen Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.
Nach Einschätzung der Kommission erfüllen die überarbeiteten Aussagen die rechtlichen Anforderungen. Voraussetzung ist, dass die zugesagten Änderungen vollständig umgesetzt werden.
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Recyclinganteil muss eindeutig erkennbar sein
Eine wesentliche Änderung betrifft Angaben zum Einsatz von recyceltem Kunststoff. Bisherige Formulierungen konnten den Eindruck erwecken, sämtliche Bestandteile einer Flasche bestünden aus wiederverwertetem Material.
Künftig sollen entsprechende Hinweise ausdrücklich verdeutlichen, dass sich ein Recyclinganteil von 100 Prozent auf den Flaschenkörper bezieht. Verschlüsse und Etiketten sind von dieser Aussage ausgenommen.
Damit sollen Verbraucher besser erkennen können, welche Verpackungsbestandteile tatsächlich aus recyceltem Kunststoff hergestellt wurden. Die EU-Behörden wollen insbesondere missverständliche Pauschalaussagen vermeiden.
Auch Aufforderungen zum Recycling werden geändert
Die Unternehmen haben außerdem zugesagt, bestimmte Werbeformulierungen zur Wiederverwertung anzupassen. Aussagen, die eine erneute Wiederverwertung nahelegen, sollen durch neutralere Recyclingaufforderungen ersetzt werden.
Hintergrund ist die Gefahr, dass Verbraucher daraus falsche Rückschlüsse ziehen. Insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, eine Verpackung sei bereits zuvor recycelt worden oder könne zwangsläufig wieder zu einer neuen Flasche verarbeitet werden.
Die überarbeiteten Hinweise sollen deshalb zwischen der Aufforderung zur Sammlung und den tatsächlichen Recyclingmerkmalen einer Verpackung unterscheiden.
Umweltwerbung darf keinen falschen Eindruck vermitteln
Die Vereinbarungen betreffen nicht ausschließlich einzelne Aussagen auf Flaschenetiketten. Auch die gesamte Gestaltung der Verpackungen und die Kombination unterschiedlicher Umweltsymbole müssen berücksichtigt werden.
Nach Auffassung der Verbraucherschutzbehörden dürfen Farben, Zeichen und Werbeaussagen keine übertriebenen Vorstellungen über die ökologischen Vorteile von Plastikflaschen erzeugen.
Darüber hinaus müssen die Konzerne ihre digitalen Marketingmaßnahmen entsprechend anpassen. Die Verpflichtungen gelten somit auch für Recyclinginformationen auf Unternehmenswebsites und in sozialen Netzwerken.
Coca-Cola und Nestlé haben erste Änderungen umgesetzt
Die Gespräche mit Coca-Cola wurden bereits im Juni 2025 abgeschlossen. Mit Nestlé erzielten die Behörden im Februar 2026 eine entsprechende Verständigung.
Beide Unternehmen haben nach Angaben der Europäischen Kommission bereits Teile ihrer Zusagen innerhalb der vereinbarten Fristen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Anpassungen von Recyclingaussagen in digitalen Werbekampagnen.
Die nun veröffentlichte Mitteilung umfasst auch die Verpflichtungen von Danone. Damit liegen für alle drei Unternehmen entsprechende Vereinbarungen zur Überarbeitung ihrer Recyclingkommunikation vor.
Verbraucherschützer hatten Verfahren angestoßen
Ausgangspunkt der europäischen Initiative war eine Beschwerde des europäischen Verbraucherverbandes BEUC im November 2023. Der Verband hatte Bedenken gegen die Umweltwerbung von Unternehmen geäußert, die Plastikflaschen auf dem europäischen Markt anbieten.
Daraufhin koordinierten die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Gespräche mit Coca-Cola, Nestlé Waters und Danone.
Die Prüfung konzentrierte sich darauf, ob die verwendeten Angaben mit den europäischen Vorschriften gegen irreführende Geschäftspraktiken vereinbar sind. Dabei standen insbesondere Aussagen über Recyclingfähigkeit und den Anteil wiederverwerteter Materialien im Mittelpunkt.
Nationale Behörden überwachen die Umsetzung
Mit den freiwilligen Zusagen ist die behördliche Kontrolle nicht abgeschlossen. Die zuständigen nationalen Verbraucherschutzbehörden sollen überprüfen, ob die Unternehmen sämtliche vereinbarten Änderungen tatsächlich vornehmen.
Bei einer unzureichenden Umsetzung können weitere Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbraucherrechts folgen. Die Kommission kündigte zudem an, gegebenenfalls Gespräche mit Branchenverbänden der Getränkeabfüller aufzunehmen.
Dadurch sollen vergleichbare Anforderungen für Unternehmen geschaffen werden, die ihre Produkte innerhalb des europäischen Binnenmarktes vertreiben.
EU verschärft Vorgehen gegen Greenwashing
Die Vereinbarungen stehen im Zusammenhang mit den europäischen Bemühungen, irreführende Umweltwerbung stärker zu begrenzen. Bereits die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken untersagt Werbeaussagen, die Verbraucher täuschen können.
Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie soll den Schutz vor unbegründeten oder missverständlichen Nachhaltigkeitsversprechen verbessern.
Für Getränkehersteller bedeutet dies, dass Aussagen über Recycling und Verpackungsmaterialien künftig besonders sorgfältig formuliert werden müssen. Entscheidend ist nicht allein die technische Richtigkeit einzelner Angaben, sondern auch der Gesamteindruck, den die Werbung bei Verbrauchern erzeugt.


