Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Services Act (DSA) eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen laut dem Pressedienst der EU-Kommission mögliche Versäumnisse beim Schutz vor betrügerischen Unterkunftsangeboten, Phishing-Angriffen und der Kennzeichnung bezahlter Suchergebnisse. Die Brüsseler Behörde will klären, ob die Buchungsplattform systemische Risiken ausreichend bewertet und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen hat. Ein Verstoß gegen europäisches Recht ist bislang nicht festgestellt.
EU untersucht gefälschte Unterkunftsangebote
Die am 21. Oktober 2026 eröffnete Untersuchung betrifft unter anderem betrügerische und rechtswidrige Inserate auf Booking.com. Dazu gehören Angebote für nicht existierende Unterkünfte, Identitätsmissbrauch und Unterkünfte, die geltende Anforderungen nicht erfüllen.
Die Kommission prüft, ob Booking.com diese Risiken systematisch erfasst und angemessen bewertet hat. Außerdem soll untersucht werden, ob die Plattform ausreichend wirksame Maßnahmen zur Entfernung problematischer Angebote einsetzt.
Im Mittelpunkt steht der Verbraucherschutz bei digitalen Reisebuchungen. Gefälschte Inserate können finanzielle Schäden verursachen und das Vertrauen in Online-Buchungsplattformen beeinträchtigen.
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Phishing über Buchungsdaten im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt sind Betrugsversuche, bei denen Kriminelle Reservierungsinformationen und Gästedaten ausnutzen. Dabei können Reisende beispielsweise durch täuschend echte Zahlungsaufforderungen zur Überweisung von Geld verleitet werden.
Die EU-Kommission untersucht insbesondere, wie Booking.com Informationen mit Unterkunftsanbietern austauscht. Auch die Gestaltung und technische Funktionsweise des plattformeigenen Nachrichtensystems werden überprüft.
Entscheidend ist, ob Booking.com die damit verbundenen Gefahren ausreichend analysiert und geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Die Behörde will feststellen, ob vorhandene Schutzmaßnahmen den Missbrauch von Daten für betrügerische Zahlungsaufforderungen wirksam begrenzen.
Bezahlte Platzierungen möglicherweise unzureichend gekennzeichnet
Zusätzlich prüft die Kommission die Transparenz von Suchergebnissen. Unterkunftsanbieter können auf Booking.com durch höhere Provisionszahlungen eine bessere Sichtbarkeit ihrer Angebote erreichen.
Nach Auffassung der EU müssen Nutzer eindeutig erkennen können, wenn eine hervorgehobene Platzierung auf einer Zahlung beruht. Andernfalls lässt sich nicht zuverlässig unterscheiden, ob ein Angebot aufgrund seiner Relevanz oder wegen einer kommerziellen Vereinbarung prominent erscheint.
Die Untersuchung umfasst auch die Frage, ob Nutzer Informationen über Auftraggeber und Finanzierung der Werbung erhalten. Ebenso wird geprüft, ob die Gründe für die Anzeige und Möglichkeiten zur Anpassung der Werbeeinstellungen ausreichend erkennbar sind.
Digital Services Act verpflichtet Plattformen zur Risikominderung
Rechtliche Grundlage sind insbesondere die Artikel 34 und 35 des Digital Services Act. Sie verpflichten sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu deren Begrenzung umzusetzen.
Artikel 26 Absatz 1 enthält zusätzliche Vorgaben zur Erkennbarkeit und Transparenz von Werbung. Die Kommission untersucht, ob Booking.com diesen Anforderungen bei bezahlten Suchplatzierungen nachkommt.
Booking.com wurde bereits im April 2023 als sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft. Damit unterliegt das Unternehmen besonderen europäischen Aufsichts- und Transparenzpflichten.
Kommission kann weitere Maßnahmen ergreifen
Im nächsten Schritt will die EU-Kommission zusätzliche Informationen einholen und ihre Untersuchung vertiefen. Dafür kommen unter anderem Auskunftsersuchen, Befragungen und Inspektionen infrage.
Das Verfahren ermöglicht auch einstweilige Maßnahmen oder spätere Entscheidungen über mögliche Rechtsverstöße. Ebenso kann die Kommission Verpflichtungszusagen von Booking.com akzeptieren, sofern diese die beanstandeten Risiken angemessen adressieren.
Ein Abschlussdatum wurde nicht genannt. Die Einleitung des Verfahrens bedeutet ausdrücklich keine Vorwegnahme einer Entscheidung über mögliche Verstöße.
Frühere Risikoberichte bereits ausgewertet
Der Untersuchung ging eine vorläufige Prüfung voraus. Dabei analysierte die Kommission Risikobewertungen von Booking.com aus mehreren Jahren sowie veröffentlichte Transparenzberichte.
Berücksichtigt wurden außerdem Antworten auf behördliche Auskunftsersuchen vom September 2025 und Mai 2026. Bei der Aufsicht arbeitet die Kommission mit der niederländischen Verbraucher- und Marktbehörde zusammen.
Für Booking.com könnten sich aus dem Verfahren zusätzliche Anforderungen an Betrugsprävention und Werbekennzeichnung ergeben. Welche konkreten Änderungen notwendig werden, hängt jedoch vom weiteren Untersuchungsergebnis ab.



