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Zwei Euro je Warenposition: Neue EU-Gebühr für Onlinehändler tritt in Kraft

Zoll-Symbol und Euro-Münzen und Geldscheine
Foto: Adobe Stock

Key takeaways

➟ Seit dem 1. November 2026 gilt die zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je unterschiedlicher Warenposition bei Direktimporten aus Drittstaaten. Für internationale Plattformen und europäische Händler verändern sich die Wettbewerbsbedingungen.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Seit dem 1. November 2026 fällt bei bestimmten Direktlieferungen aus Nicht-EU-Ländern eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr an. Für jede unterschiedliche Warenposition innerhalb einer Sendung werden zwei Euro berechnet. Die Regelung kann insbesondere günstige Onlinebestellungen mit mehreren verschiedenen Produkten verteuern.

Betroffen sind Waren, die Händler oder digitale Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress unmittelbar aus Drittstaaten wie China an Privatkunden in der Europäischen Union versenden. Die neue Abgabe kommt zu bereits bestehenden Einfuhrkosten hinzu und ist unabhängig vom Warenwert.

Unterschiedliche Artikel erhöhen die Gebühren

Maßgeblich für die Berechnung ist die zollrechtliche Warenposition und nicht die Gesamtzahl der Produkte. Enthält ein Paket beispielsweise ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch, entstehen sechs Euro zusätzliche Kosten. Mehrere gleichartige Artikel derselben Warenposition lösen dagegen nur eine Gebühr von zwei Euro aus.

Bei preisgünstigen Bestellungen kann die Belastung erheblich ausfallen. Für einen Warenkorb im Wert von 20 Euro mit drei unterschiedlichen Warenpositionen entsprechen sechs Euro bereits 30 Prozent des Warenwerts.

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Zollreform verändert die Kostenstruktur

Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenderen Neugestaltung der europäischen Zollvorschriften. Bereits zum 1. Juli 2026 wurde die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft und ein Pauschalzoll von drei Euro je Warenkategorie eingeführt.

Für internationale Handelsplattformen wie Temu, Shein und AliExpress ergeben sich dadurch zusätzliche Kosten. Wie stark einzelne Anbieter betroffen sind, hängt insbesondere von ihren Lieferwegen und der zollrechtlichen Abwicklung ab. Die EU rechnet aber bereits mit Milliardeneinnahmen.

Produkte, die bereits ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurden und anschließend innerhalb des Binnenmarkts versendet werden, lösen bei diesem Weitertransport keine erneute Einfuhrgebühr aus.

Händler können Kosten an Verbraucher weitergeben

Die Abwicklung übernehmen üblicherweise Händler, Plattformbetreiber oder Transportdienstleister. Verbraucher müssen die Bearbeitungsgebühr daher nicht selbst bei den Zollbehörden anmelden.

Allerdings können Unternehmen die zusätzlichen Ausgaben über höhere Verkaufspreise, Versandentgelte oder gesonderte Gebühren weiterreichen. Entscheidend ist deshalb, ob sämtliche Importkosten bereits im angezeigten Endpreis berücksichtigt werden.

Auch vor dem 1. November aufgegebene Bestellungen können betroffen sein. Ausschlaggebend ist laut Informationen des Zoll der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU und nicht das Kaufdatum.

Neue Wettbewerbsbedingungen für den Einzelhandel

Die zusätzlichen Importkosten könnten den Preisvorteil internationaler Niedrigpreisanbieter verringern. Besonders bei günstiger Mode, Accessoires, Haushaltsartikeln und Elektronikzubehör fällt eine feste Gebühr im Verhältnis zum Produktpreis stärker ins Gewicht.

Für europäische Händler mit bereits eingeführten und innerhalb der EU gelagerten Waren könnte sich dadurch die Wettbewerbsposition verbessern. Allerdings entstehen auch ihnen Kosten für Zollabwicklung, Transport, Lagerhaltung und gesetzliche Anforderungen.

Internationale Plattformen könnten ihrerseits verstärkt auf europäische Lagerstandorte, gebündelte Lieferungen oder veränderte Versandmodelle setzen, um die zusätzliche Belastung zu begrenzen.

Zollkontrollen verursachen steigenden Aufwand

Hinter der Maßnahme steht die wachsende Zahl kleinteiliger Sendungen aus dem internationalen Onlinehandel. Deren Bearbeitung beansprucht erhebliche Ressourcen bei den europäischen Zollbehörden.

Neben der Abgabenerhebung müssen die Behörden unter anderem Warendeklarationen, Einfuhrbeschränkungen und Produktsicherheitsvorschriften kontrollieren. Die neue Gebühr soll einen Teil dieser administrativen Kosten abdecken.

Für Händler gewinnen damit eine effiziente Zollabwicklung und transparente Endpreise weiter an Bedeutung. Ob die neuen Kosten dauerhaft zu Marktanteilsverschiebungen zugunsten europäischer Anbieter führen, bleibt offen.

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