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EU und Kanada starten Verhandlungen über Abkommen für digitalen Handel

Flaggen der EU
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Die EU und Kanada haben Verhandlungen über ein Digitalhandelsabkommen aufgenommen. Es soll sichere, einheitliche Regeln für Online-Handel, Datenschutz und Unternehmensschutz schaffen und CETA ergänzen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Union und Kanada haben in Toronto formell Verhandlungen über ein neues Abkommen zum digitalen Handel (Digital Trade Agreement, DBA) aufgenommen. EU-Kommissar Maroš Šefčovič und Kanadas Handelsminister Maninder Sidhu betonten zum Auftakt, dass das Abkommen den bilateralen Handel moderner, sicherer und berechenbarer machen soll. Es knüpft an die neun Jahre erfolgreiche Umsetzung des Freihandelsabkommens CETA an und soll wachsende Anforderungen der digitalen Wirtschaft adressieren.

Ziel: Sicherer, offener und regelbasierter Digitalhandel

Mit dem neuen Abkommen wollen beide Partner ihren Handel stärker diversifizieren, Abhängigkeiten reduzieren und gemeinsame Standards im globalen Wettbewerb setzen. Der digitale Handel wächst weltweit rasant – mittlerweile sind mehr als 60 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung mit digitalen Transaktionen verbunden. Die EU ist dabei der größte Exporteur und Importeur digital erbringbarer Dienstleistungen.

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Vertrauen und Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Das geplante DBA soll verlässliche und klare Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher schaffen. Ziel ist es, digitale Geschäftsprozesse transparenter, sicherer und effizienter zu gestalten. Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung einer sicheren Online-Umgebung mit hohen und verbindlichen Standards für Datenschutz und Privatsphäre. Darüber hinaus sollen wirksame Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte kommerzielle Nachrichten etabliert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung papierloser Prozesse durch die Anerkennung elektronischer Verträge, Signaturen und Rechnungen. Zudem ist ein dauerhaftes Verbot von Zöllen auf elektronische Übermittlungen vorgesehen. Insgesamt soll das Abkommen dazu beitragen, digitale Transaktionen effizienter abzuwickeln und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen im digitalen Handel zu gewährleisten.

Schutz vor unfairen Marktbedingungen

Ein zentraler Bestandteil der Verhandlungen ist die Abwehr protektionistischer Hürden. Das DBA soll ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung sowie erzwungene Offenlegungen von Software-Quellcode untersagen. Ziel ist, digitale Innovationen zu fördern und Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen.

Hintergrund: Erweiterung der bestehenden Partnerschaft

Die Grundlage für die nun gestarteten Gespräche wurde beim EU-Kanada-Gipfel im Juni 2025 gelegt. Nach einer erfolgreichen Scoping-Phase im September 2025 begannen im Februar 2026 die technischen Vorgespräche. Das DBA soll CETA gezielt ergänzen, indem es digitale Wertschöpfungsketten berücksichtigt, die seit Inkrafttreten des Abkommens deutlich an Bedeutung gewonnen haben.

CETA selbst hat den Handel bereits stark belebt: Der Warenverkehr ist seit 2017 um 76 Prozent auf über 81 Milliarden Euro gestiegen, der Dienstleistungshandel um 97 Prozent auf fast 51 Milliarden Euro. Das digitale Handelsabkommen soll diese Entwicklung fortschreiben und weiter absichern.

Ergänzung zur digitalen Partnerschaft

Das DBA baut zudem auf der digitalen Partnerschaft zwischen der EU und Kanada auf, die bereits 2023 geschlossen wurde. Während diese einen unverbindlichen Rahmen für Koordination und Forschung bietet, soll das neue Abkommen rechtlich bindende Verpflichtungen schaffen, auf die sich Verbraucher und Unternehmen verlassen können.

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