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EU-Lieferkettengesetz – Balanceakt zwischen Verantwortung und wirtschaftlicher Belastung

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Foto einer zerissenen EU-Flagge als Symbol des umstrittenen EU-Lieferkettengesetz
Foto: Günter from Pixabay
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Nach intensiven Verhandlungen hat das Europaparlament zusammen mit den EU-Staaten eine Übereinkunft zum durchaus umstrittenen EU-Lieferkettengesetz erzielt. Dieses Gesetz markiert einen Wendepunkt in der europäischen Wirtschaftspolitik, indem es große Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferketten zu übernehmen.

Das Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Zudem müssen größere Unternehmen nachweisen, dass ihre Geschäftsstrategien mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang stehen. Diese Regelungen betreffen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem EU-Umsatz von über 300 Millionen Euro fallen unter das Gesetz.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Möglichkeit, Unternehmen vor europäischen Gerichten zu belangen, sollten sie in ihren Lieferketten Menschenrechtsverstöße begehen. Dies erweitert die Haftung deutscher Unternehmen über das bestehende nationale Lieferkettengesetz hinaus und ermöglicht zivilrechtliche Klagen bei Verstößen.

Trotz der positiven Absichten stößt das Gesetz in Wirtschaftskreisen auf Kritik. Arbeitgeberverbände und Industrievertreter warnen vor einem erhöhten Bürokratieaufwand und potenziellen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten. Die Befürchtung ist, dass europäische Firmen aufgrund der strengen Regulierungen aus schwierigen Märkten zurückweichen könnten, was wiederum die globalen Menschenrechtsstandards nicht verbessern würde.

Auf der anderen Seite begrüßen Menschenrechtsorganisationen und Umweltschützer das Gesetz als einen historischen Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren Wirtschaft. Experten und Forscher bezeichnen die Einigung als bahnbrechend in der europäischen Menschenrechtsregulierung, wobei einige Wissenschaftler auf Lücken und Schwächen im Hinblick auf den Klimaschutz hinweisen.

Das deutsche Lieferkettengesetz, das bereits zu Jahresbeginn in Kraft trat, wird ebenfalls von den neuen EU-Richtlinien betroffen sein. Ab 2024 greift das deutsche Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden, während das EU-Gesetz Firmen ab 500 Mitarbeitenden mit einbezieht.

Insgesamt steht das EU-Lieferkettengesetz für einen paradigmatischen Wandel in der europäischen Wirtschaftspolitik. Es stellt einen komplexen Balanceakt dar zwischen dem Streben nach globaler Verantwortung und den Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen. Während die finalen Auswirkungen dieses Gesetzes noch zu beobachten bleiben, ist klar, dass es die Geschäftspraktiken in Europa nachhaltig verändern wird.

Quelle: u.a. FAZ

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