Ab dem 9. Oktober greift eine neue EU-Verordnung, die Banken verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit dem zur IBAN hinterlegten Namen abzugleichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlbuchungen und Betrugsversuche zu vermeiden. Der sogenannte IBAN-Namensabgleich, auch bekannt als „Verification of Payee“, basiert auf der EU-Verordnung 2024/886. Bereits seit dem 5. Oktober muss die technische Infrastruktur bei den Banken bereitstehen – erste Institute haben die Funktion schon vor dem Stichtag aktiviert.
Überweisungen scheitern – besonders bei Sammelaufträgen
Die neue Regelung sorgt jedoch bei vielen Privatanwendern und Unternehmen bereits jetzt für Probleme, insbesondere bei Sammelüberweisungen, wie Onlinehändler-News berichtet. In Foren berichten Händler von fehlgeschlagenen Transaktionen, weil die Prüfmechanismen fälschlicherweise nicht übereinstimmende Namen erkennen – teilweise auch bei korrekten Angaben. Häufig erhalten Nutzer nur eine allgemeine Fehlermeldung, ohne Hinweis darauf, welche einzelne Zahlung innerhalb eines Sammelauftrags betroffen ist.
Einige Unternehmen schildern im Sellerforum, dass sie gezwungen sind, ganze Sammelaufträge aufzulösen und jede Zahlung manuell erneut einzugeben. Dies sei nicht nur zeitaufwendig, sondern erhöhe auch die Fehleranfälligkeit. Technische Gründe, wie nicht unterstützte Kontomodelle oder inkompatible Bankschnittstellen, verschärfen das Problem. Auch die eingesetzte Software oder der Zahlungsdienstleister beeinflussen offenbar, wie stark Händler betroffen sind.
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Haftungsfrage beeinflusst Prüfgenauigkeit der Banken
Die Verantwortung für den Abgleich liegt bei der überweisenden Bank. Erfolgt eine Zahlung trotz Warnhinweis, haftet weiterhin der Kunde – etwa ein Händler. Wird der Abgleich hingegen als korrekt bestätigt, liegt die Verantwortung bei der Bank. Diese Konstellation führt dazu, dass Institute teilweise besonders streng prüfen.
Für Unternehmen, die regelmäßig Sammelzahlungen versenden, besteht die Möglichkeit, auf eine sogenannte „Opt-Out“-Variante zu setzen. In diesem Fall erfolgt keine Prüfung, was Prozesse stabiler macht, aber auf Kosten der Sicherheit. Die Entscheidung, ob Sammelüberweisungen mit oder ohne Abgleich ausgeführt werden, liegt beim Nutzer und muss im Vorfeld mit der Bank geklärt werden.
Wer nach einem Warnhinweis den Empfängernamen ändern möchte, muss die Zahlung abbrechen und die Stammdaten manuell korrigieren. Ob sich die gemeldeten Probleme mit dem offiziellen Inkrafttreten der Regelung am 9. Oktober legen, ist offen. Bis dahin müssen Händler mit weiterem Aufwand und potenziellen Fehlbuchungen rechnen.



