Mit dem Start ins Jahr 2026 verschieben sich gleich mehrere Stellschrauben – bei Löhnen, Steuern, Sozialabgaben und Energiekosten. Vieles wirkt zunächst kleinteilig (ein paar Cent hier, ein Freibetrag dort), in Summe aber entscheidet das Paket darüber, wie viel Netto am Monatsende bleibt, wie teuer Mobilität und Wärme werden – und welche Pflichten Unternehmen organisatorisch nachziehen müssen.
Der Jahreswechsel bringt dabei eine klare politische Handschrift: Entlastung über Steuerparameter und Energiepreis-Dämpfung auf der einen Seite, höhere Lohnuntergrenzen und neue Kostenimpulse über CO₂-Bepreisung und Sozialversicherungsgrenzen auf der anderen. Für viele Familien fällt die Bilanz eher positiv aus; für höhere Einkommen und energieintensive Verbrauchsprofile kippt sie schneller ins Minus.
Mehr Netto durch Steuerparameter – aber nicht für alle gleich
Zum 1. Januar 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag. Das verschiebt die Untergrenze, bis zu der Einkommen steuerfrei bleibt, nach oben – und wirkt wie eine kleine, automatische Entlastung insbesondere in unteren und mittleren Einkommen. Flankiert wird das durch angepasste Tarifwerte, die kalte Progression dämpfen sollen: Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, soll davon nicht überproportional in höheren Steuersätzen „verpuffen“ sehen.
Wichtig ist außerdem der Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze wird angehoben. Praktisch bedeutet das: Wer bisher knapp in die Soli-Zone gerutscht ist, kann 2026 wieder herausfallen – oder zahlt weniger. Für viele bleibt der Soli ohnehin weiter faktisch irrelevant; für obere Einkommenssegmente bleibt er ein Thema.
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Familienleistungen: Kindergeld rauf, Kinderfreibetrag rauf – und das Finanzamt entscheidet
Familien profitieren zu Jahresbeginn gleich doppelt: Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Parallel erhöht sich der Kinderfreibetrag (bzw. die Summe der kinderbezogenen Freibeträge). In der Praxis gilt weiter: Kindergeld und Freibeträge gibt es nicht „additiv“. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung). Für viele Haushalte mit höheren Einkommen gewinnt typischerweise der Freibetrag, für mittlere und niedrigere Einkommen meist das Kindergeld.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer – ein Signal an die Fläche
Eine der sichtbarsten Änderungen ist die neue Pendlerpauschale: Ab 2026 gelten 38 Cent pro Entfernungskilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Das ist politisch mehr als ein Steuerdetail: Es entlastet kurze und mittlere Strecken stärker als bisher – und adressiert damit jene Regionen, in denen Arbeitswege mangels Alternativen häufig unvermeidbar sind. Aber: Der Vorteil greift nur, wenn die Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.
Löhne steigen: Mindestlohn und Minijob-Grenze springen nach oben
Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro je Stunde. Das erhöht unmittelbar die Lohnsumme in vielen dienstleistungsnahen Branchen – von Gastronomie bis Einzelhandel – und ist zugleich ein Kaufkraftimpuls. Direkt gekoppelt ist die Minijob-Grenze, die zum Jahreswechsel auf 603 Euro pro Monat steigt. Für Unternehmen erhöht das den Anpassungsdruck in Personalplanung, Dienstplänen und Lohnabrechnung; für Beschäftigte wächst der Spielraum, ohne in die reguläre Sozialversicherung zu rutschen.
Ausbildung: Höhere Mindestausbildungsvergütung
Auch Auszubildende profitieren: Die Mindestausbildungsvergütung steigt für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse im Jahr 2026 spürbar. Das ist ein arbeitsmarktpolitisches Signal in Richtung Attraktivität der dualen Ausbildung – und ein weiterer Kostenbaustein für Betriebe, die ohnehin mit demografischem Druck und Nachwuchsmangel kämpfen.
Sozialversicherung: Höhere Bemessungsgrenzen – mehr Abgaben bei höheren Einkommen
Zum 1. Januar 2026 werden zentrale Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst, insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das trifft vor allem gut verdienende Beschäftigte: Wer oberhalb der bisherigen Grenzen liegt, zahlt 2026 auf einen größeren Teil des Einkommens Beiträge. Für Arbeitgeber steigen entsprechend die Lohnnebenkosten bei diesen Gehaltsbändern – ein Punkt, der in Budgetplanung und Gehaltsrunden hineinwirkt.
Rente: Stabilisierung, neue Anreize – und die Aktivrente als politisches Ausrufezeichen
In der Rentenpolitik setzt 2026 ein Signal der Stabilisierung: Das Rentenniveau wird politisch länger abgesichert; zugleich werden Erwerbsanreize für Ältere ausgebaut. Besonders aufmerksam verfolgt wird die Aktivrente: Wer über das Regelrentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Für den Arbeitsmarkt ist das eine doppelte Wette: mehr Fachkräfteangebot im Engpass – und weniger Frühverrentungsanreiz. Ob das in der Breite wirkt, wird davon abhängen, wie viele Beschäftigte tatsächlich gesund und qualifikationsadäquat weiterarbeiten können – und ob Betriebe entsprechende Modelle anbieten.
Energie und Klima: CO₂-Preis steigt – gleichzeitig Dämpfer über Umlagen und Netzentgelte
Beim CO₂-Preis geht es 2026 in die nächste Runde: Für fossile Brennstoffe steigt die CO₂-Bepreisung in Richtung des vorgesehenen Korridors (bis 65 Euro je Tonne). Das verteuert Tanken und Heizen strukturell – spürbar vor allem in Haushalten mit Öl- oder Gasheizung und bei hoher Fahrleistung. Gleichzeitig verändert sich das System: Der nationale Emissionshandel bewegt sich stärker in Richtung marktbasiertem Mechanismus (Auktionen innerhalb eines Korridors).
Parallel setzt die Bundesregierung auf Entlastung bei Energiepreis-Bestandteilen, die politisch leichter zu steuern sind: Die Gasspeicherumlage entfällt ab 1. Januar 2026. Zusätzlich werden die Strom-Netzentgelte durch einen Bundeszuschuss gedämpft, was in der Stromrechnung (regional unterschiedlich stark) als Entlastung ankommen kann – vorausgesetzt, Anbieter geben die sinkenden Kosten weiter.
Unterm Strich entsteht eine ambivalente 2026er-Energiebilanz: Der CO₂-Preis setzt den Verteuerungsimpuls, während Umlagen/Netzentgelte den Preisanstieg abfedern sollen. Wer viel fossile Energie verbrennt, spürt eher die Belastung; wer stromdominiert lebt (Wärmepumpe, E-Auto) profitiert eher von niedrigeren Netzentgelten – sofern die eigene Region stark entlastet wird.
Gastronomie: 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen – dauerhaftes Strukturthema
Ein großer Branchenschritt betrifft die Gastronomie: Auf Speisen gilt ab dem 1. Januar 2026 wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (Getränke bleiben regulär besteuert). Für Betriebe bedeutet das nicht automatisch sinkende Endpreise – zu stark wirken Personal-, Energie- und Wareneinsatzkosten. Aber es verbessert Margen und Investitionsspielräume, gerade in kleineren, arbeitsintensiven Häusern. Gleichzeitig steigt der Umstellungsbedarf in Kassensystemen, Preislogik, Gutscheinen und Abrechnungsprozessen.
Unternehmen: E-Rechnung – 2026 ist das Übergangsjahr in der Praxis
Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Verkehr ist seit 2025 grundsätzlich eingeführt, aber die Übergangsregeln laufen weiter: 2026 ist für viele Unternehmen das operative „Sortierjahr“. Papier- und bestimmte Ersatzformate sind in vielen Fällen noch zulässig – dennoch steigt der Druck, Empfang und Verarbeitung standardkonformer E-Rechnungen sauber aufzusetzen, weil Kunden und Lieferanten schneller umstellen und weil die Übergangsfristen absehbar enden. Wer 2026 nutzt, spart sich hektische IT- und Prozessprojekte kurz vor Fristablauf.
Mobilität: Deutschlandticket teurer
Das Deutschlandticket kostet seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Für Pendlerhaushalte ist das eine spürbare Mehrbelastung, die die Attraktivität des Tickets je nach Region und Alternativen neu kalkulierbar macht. Politisch ist die Preiserhöhung eng mit der Finanzierungslogik zwischen Bund und Ländern verbunden – und mit der Frage, wie „entpolitisiert“ die Preisbildung künftig über Indexmodelle werden soll.
Sozialpolitik: Bürgergeld-Reform kommt – aber erst zur Jahresmitte
Wichtig für die Einordnung: Nicht alles, was „2026“ heißt, gilt ab 1. Januar. Beim Bürgergeld ist eine Reform und Umbenennung zur neuen Grundsicherung politisch angestoßen – die geplante Umstellung ist jedoch auf den Sommer terminiert (1. Juli 2026). Für Betroffene und Jobcenter bedeutet das: 2026 wird zweigeteilt – mit neuen Regeln, verschärften Pflichten und Sanktionen voraussichtlich erst zur Jahresmitte.


