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Klingbeil schließt Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke aus

Zwei Dosen Coka Cola Zero
Foto: Unsplash

Key takeaways

Nach Kritik an den weitreichenden Plänen zieht der Finanzminister eine erste klare Grenze. Light- und Zero-Produkte ohne Zucker sollen von der geplanten Abgabe doch ausgenommen werden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ausgeschlossen. Nachdem zuvor Pläne für eine deutlich breiter angelegte Abgabe bekannt geworden waren, stellte der SPD-Chef klar, dass ausschließlich mit Süßstoffen gesüßte Getränke nicht belastet werden sollen. Eine Zuckersteuer auf Produkte ohne Zucker ergebe keinen Sinn, erklärte Klingbeil in einem Beitrag auf Instagram..

Grundsätzlich hält der Finanzminister jedoch an einem politischen Eingreifen fest. Ein zu hoher Zuckerkonsum habe negative gesundheitliche Folgen und belaste zunehmend auch das Gesundheitssystem. Besonders Kinder müssten besser geschützt werden. An der konkreten Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung derzeit noch.

Ministerium hatte breitere Abgabe geprüft

Für Diskussionen hatte ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium gesorgt. Die darin skizzierten Überlegungen gingen über eine klassische Steuer auf stark gezuckerte Limonaden hinaus. Als mögliche Steuergegenstände wurden unter anderem Säfte, Smoothies, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreie Biermischgetränke aufgeführt.

Auch Getränke, die ausschließlich Süßungsmittel enthalten, waren in den Überlegungen berücksichtigt worden. Genau diesen Punkt hat Klingbeil nun öffentlich ausgeschlossen. Damit würde zumindest ein Teil der Light- und Zero-Produkte aus dem möglichen Anwendungsbereich der neuen Abgabe herausfallen.

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Streit über Reichweite der Zuckersteuer

Innerhalb der Bundesregierung besteht weiterhin keine Einigkeit über den Umfang der geplanten Regelung. Das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt die bislang diskutierten Eckpunkte ab. Kritisiert wird insbesondere, dass wesentlich mehr Getränkekategorien erfasst werden könnten als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen.

Deren Modell sah eine gestaffelte Belastung stark gezuckerter Erfrischungsgetränke vor. Ab einem Zuckergehalt von mehr als fünf Gramm je 100 Milliliter waren rund 26 Cent pro Liter vorgesehen, oberhalb von acht Gramm etwa 32 Cent. Im Finanzministerium wurden dagegen drei Tarifstufen und ein möglicher Einstieg bereits ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter geprüft.

Säfte und Pflanzenmilch bleiben im Fokus

Klingbeils Klarstellung löst damit nur einen Teil der offenen Fragen. Weiterhin ungeklärt ist insbesondere, welche Behandlung für Fruchtsäfte, Nektare, Smoothies sowie Hafer-, Mandel- und andere pflanzliche Milchalternativen vorgesehen ist.

Auch Sirupe, Konzentrate und Granulate könnten in eine Regelung einbezogen werden. Damit soll offenbar verhindert werden, dass Hersteller und Verbraucher die Abgabe durch den Kauf konzentrierter Produkte umgehen. Für Getränkehersteller und Lebensmittelhandel bleibt die genaue Reichweite der geplanten Steuer deshalb wirtschaftlich relevant.

Einführung könnte bereits 2027 erfolgen

Die Zuckerabgabe wird im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2027 diskutiert und könnte bereits im kommenden Jahr eingeführt werden. Steuersätze, Schwellenwerte, Ausnahmen und der endgültige Produktumfang sind bislang jedoch nicht abschließend festgelegt.

Mit Klingbeils Absage an eine Besteuerung zuckerfreier Getränke zeichnet sich nun erstmals eine konkrete Grenze ab. Für die Branche bleibt dennoch entscheidend, wie weit die Bundesregierung den Kreis der tatsächlich steuerpflichtigen Produkte fasst. Insbesondere die Behandlung von Säften, Milchalternativen und anderen Getränkekategorien dürfte für die weitere Debatte maßgeblich sein.

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