Die im Rahmen des Haushalts 2027 geplante deutsche Zuckersteuer könnte einen deutlich größeren Teil des Getränkemarktes erfassen als zunächst erwartet. Nach den derzeit diskutierten Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums kommen neben zuckerhaltigen Limonaden auch Fruchtnektare, Smoothies, pflanzliche Milchalternativen und weitere Getränke als Steuergegenstand infrage. Selbst ausschließlich mit Süßstoffen gesüßte Light- und Zero-Produkte könnten einbezogen werden, wie aus einem Eckpunktepapier, das der ARD vorliegt, hervorgeht.
Damit würde die hochumstrittene Abgabe für Getränkeindustrie und Lebensmittelhandel erheblich an Bedeutung gewinnen. Innerhalb der Bundesregierung besteht über Reichweite, Schwellenwerte und Ausnahmen allerdings noch keine Einigkeit. Auch die Steuersätze sind nicht abschließend festgelegt. Zur Diskussion steht zudem ein Start bereits 2027.
Finanzministerium prüft breiteren Steueransatz
Die ursprüngliche Debatte konzentrierte sich auf eine gestaffelte Abgabe für stark gezuckerte Erfrischungsgetränke. Die Finanzkommission Gesundheit hatte vorgeschlagen, ab mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter rund 26 Cent pro Liter und oberhalb von acht Gramm etwa 32 Cent zu erheben.
Die Überlegungen des Finanzministeriums gehen offenbar darüber hinaus. Diskutiert werden drei Tarifstufen sowie ein möglicher Einstieg bereits ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Auch für bestimmte andere Getränke und mit Süßungsmitteln gesüßte Produkte steht eine Belastung von 26 Cent je Liter im Raum.
Gleichzeitig sollen Ausweichmöglichkeiten begrenzt werden. Deshalb könnten nicht nur trinkfertige Produkte, sondern auch Sirupe, Konzentrate und Granulate berücksichtigt werden. Aus einer vergleichsweise eng gefassten Abgabe auf zuckerreiche Softdrinks würde damit eine wesentlich breiter angelegte Regulierung des Getränkemarktes.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Haferdrinks und Zero-Produkte sorgen für Streit
Besonders relevant für Hersteller und Handel ist die mögliche Ausweitung auf Produktgruppen, die Verbraucher bislang kaum mit einer Zuckersteuer verbinden. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums könnten beispielsweise Fruchtnektare, bestimmte Säfte, Milchmischgetränke, pflanzliche Alternativen sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein betroffen sein.
Politisch besonders erklärungsbedürftig wäre die Besteuerung von Light- und Zero-Getränken. Diese enthalten typischerweise keinen oder wesentlich weniger Zucker als konventionelle Limonaden. Werden auch Süßstoffe zum Kriterium, richtet sich die Abgabe nicht mehr ausschließlich nach dem Zuckergehalt eines Produkts.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt sich gegen eine solche weitreichende Ausgestaltung. Das Ressort favorisiert dem vorliegenden Stand zufolge den ursprünglich vorgeschlagenen Schwellenwert von mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter und kritisiert eine umfassende Einbeziehung weiterer Produktgruppen und Süßungsmittel.
Lebensmittelwirtschaft warnt vor kurzfristigem Start
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert der Zeitplan. Eine Einführung könnte bereits 2027 erfolgen. Für Getränkehersteller würde eine neue Abgabe jedoch zahlreiche operative Anpassungen auslösen. Neben möglichen Rezepturänderungen wären Preiskalkulationen, Verpackungen, IT-Systeme, Produktionsabläufe und Liefervereinbarungen betroffen.
Verbände der Lebensmittelwirtschaft haben deshalb bereits vor einer Einführung zum Januar 2027 gewarnt. Die Finanzkommission Gesundheit hatte eine Übergangszeit von ungefähr zwölf Monaten zwischen politischem Beschluss und Inkrafttreten empfohlen, damit Hersteller insbesondere ihre Rezepturen anpassen können.
Darin liegt ein grundlegender Zielkonflikt. Eine Lenkungsabgabe soll Unternehmen gerade dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Dafür benötigen Hersteller jedoch Entwicklungs- und Umstellungszeit. Eine schnelle Einführung könnte dagegen kurzfristig höhere Steuereinnahmen bringen.
Bundesregierung erwartet Hunderte Millionen Euro Einnahmen
Neben gesundheitspolitischen Zielen spielt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Für 2027 rechnet die Bundesregierung nach den bislang genannten Zahlen mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro. Langfristig hatte die Finanzkommission Gesundheit ein jährliches Aufkommen von ungefähr 450 Millionen Euro kalkuliert.
Dass die Einnahmen später niedriger ausfallen könnten, wäre bei einer wirksamen Lenkungssteuer durchaus beabsichtigt. Verändern Hersteller ihre Rezepturen und reduzieren den Zuckergehalt, sinkt die steuerliche Belastung. Gleichzeitig erwartet die Kommission langfristige Entlastungen der Krankenkassen, sofern der geringere Zuckerkonsum gesundheitliche Folgekosten reduziert.
Als wichtiges Vorbild gilt die britische Soft Drinks Industry Levy. Dort setzt die Staffelung einen wirtschaftlichen Anreiz für Hersteller, Rezepturen zu verändern. Der derzeit diskutierte deutsche Ansatz könnte allerdings wesentlich weiter reichen, wenn auch zuckerfreie Getränke und zusätzliche Produktkategorien erfasst werden.
Handel muss sich auf neue Preis- und Sortimenteffekte einstellen
Für den Lebensmittelhandel hängt die wirtschaftliche Wirkung maßgeblich davon ab, in welchem Umfang Hersteller die zusätzliche Belastung weitergeben. Eine Steuer von 26 Cent je Liter entspräche bei einer 1,5-Liter-Flasche rechnerisch 39 Cent. Bei 32 Cent pro Liter wären es bereits 48 Cent.
Hersteller könnten darauf mit höheren Verkaufspreisen, niedrigeren Margen oder veränderten Rezepturen reagieren. Für Händler wären neue Konditionsverhandlungen, Verschiebungen innerhalb der Sortimente sowie Anpassungen bei Eigenmarken und Aktionspreisen denkbar.
Je breiter der Kreis der betroffenen Produkte definiert wird, desto weniger entspricht die geplante Regelung zudem einer klassischen Zuckersteuer. Sollten neben zuckerhaltigen Limonaden auch Zero-Getränke, Haferdrinks, Nektare und weitere alkoholfreie Produkte erfasst werden, nähert sich das Konzept einer umfassenderen Getränkesteuer. Welche Variante sich innerhalb der Bundesregierung durchsetzt, ist bislang offen.






