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Deutsch-österreichische Klagefront wegen Meta-Business-Tools

Smartphone vor einem Meta Logo
Foto: Pexels

Key takeaways

Eine deutsch-österreichische Allianz aus Verbraucherschützern und Juristen geht juristisch gegen Metas Datensammelpraxis vor. Im Zentrum stehen die Meta-Business-Tools, die Nutzer auch außerhalb der Plattformen überwachen. Gefordert werden Schadenersatz von 5.000 Euro pro Nutzer in Deutschland und ein Unterlassungsurteil in Österreich.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Metas Facebook und Instagram geraten in Deutschland und Österreich unter massiven juristischen Druck. Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts Leipzig, das einem Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hat, weil Meta ihn über sogenannte Business Tools außerhalb seiner Plattformen überwacht habe. Eine Berliner Kanzlei und der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) greifen das Geschäftsmodell des Konzerns nun mit Verbandsklagen an.

Meta-Business-Tools im Visier

Die Klagen richten sich gegen die weit verbreiteten Meta-Business-Tools, darunter das unsichtbare „Meta Pixel“. Diese erfassen Nutzerverhalten auf tausenden Webseiten und Apps, ob jemand ein Konto bei Meta besitzt oder nicht. Die gesammelten Daten fließen in Profile, die gezielt für personalisierte Werbung genutzt werden. Datenschützer sehen darin einen klaren Verstoß gegen die DSGVO, Meta hingegen verteidigt die Praxis und hat gegen das Leipziger Urteil Berufung eingelegt.

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Welle von Einzel- und Sammelklagen

In Deutschland laufen laut Heise derzeit an allen 120 Landgerichten Verfahren gegen Meta. Rund 7.000 Kläger werden von der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen vertreten, viele weitere haben sich bereits registriert. Während anfangs meist zu Gunsten von Meta entschieden wurde, neigen Gerichte zunehmend den Datenschutzargumenten zu. Schadenersatzsummen schwanken stark zwischen 100 und 10.000 Euro, besonders beachtet wurde die Leipziger Entscheidung mit 5.000 Euro.

Österreichische Unterlassungsklage

Parallel hat der VSV in Wien eine Verbandsklage gegen Meta Platforms Ireland eingereicht. Diese zielt auf ein sofortiges Verbot der Datensammlung und könnte im Erfolgsfall für alle österreichischen Nutzer gelten – unabhängig davon, ob sie Meta-Konten besitzen oder nicht. Schadenersatzforderungen sollen später im Rahmen einer Abhilfeklage folgen.

Europäische Dimension

Durch das parallele Vorgehen in Deutschland und Österreich erhöhen sich die Chancen, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Dort könnte eine Grundsatzentscheidung fallen, die Metas Datensammelpraxis im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum betrifft. Für Meta steht damit ein zentrales Element seines Werbegeschäfts auf dem Spiel.

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