Die langjährige Auseinandersetzung zwischen Google und der Europäischen Kommission um eine Rekordstrafe im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem neigt sich dem Ende zu. Am Donnerstag empfahl Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Berufung Googles gegen die Milliardenstrafe abzuweisen. Dies gab der EuGH heute per Pressemitteilung bekannt.
EU-Strafe gegen Marktmissbrauch durch Android
Im Jahr 2018 verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google. Der Vorwurf: Der Konzern habe die marktbeherrschende Stellung von Android missbraucht, um seine eigenen Dienste wie die Google-Suche und den Chrome-Browser durch Vorinstallationen bei Smartphone-Herstellern zu bevorzugen. Die Strafe wurde 2022 vom EU-Gericht leicht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.
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Generalanwältin empfiehlt Abweisung der Berufung
Wie der EuGH mitteilte, plädiert Kokott nun dafür, das Urteil des Gerichts erster Instanz zu bestätigen. Zwar ist ihre Einschätzung nicht bindend, doch folgen die Richter in Luxemburg solchen Stellungnahmen in rund 80 Prozent der Fälle. Die endgültige Entscheidung des höchsten EU-Gerichts wird in den kommenden Monaten erwartet.
Google kritisiert Signalwirkung für offene Plattformen
Google zeigte sich enttäuscht über die Empfehlung der Generalanwältin. In einer Stellungnahme gegenüber CNBC betonte das Unternehmen, dass ein Festhalten an der Strafe Investitionen in offene Plattformen behindern und Nutzern sowie Partnern schaden würde. Der Konzern verweist zudem auf die Bedeutung von Android für Wahlfreiheit und Innovation auf dem europäischen Markt.
Höchste je verhängte EU-Kartellstrafe
Der Fall ist nicht nur wegen seiner Laufzeit und Komplexität bemerkenswert – es handelt sich auch um die bislang höchste jemals von der EU verhängte Kartellstrafe. Sollte der EuGH der Empfehlung folgen, wäre Googles letzte Möglichkeit ausgeschöpft, sich gegen die Milliardenforderung zu wehren.