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Mehrere Pakete bei der Übergabe
Foto: Kindel Media / Pexels

Neues Urteil: Online-Händler müssen Teillieferungen klar(er) regeln

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das LG Köln hat entschieden, dass Onlinehändler Kunden vorab über mögliche Teillieferungen informieren müssen. Eine Vertragsklausel, die eigenmächtige Teillieferungen erlaubte, wurde für unzulässig erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen einen Wirtschaftsverlag.

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Das Landgericht Köln hat eine Vertragsklausel für unzulässig erklärt, die es einem Unternehmen erlaubte, Bestellungen ohne Zustimmung der Kunden in mehreren Paketen zu versenden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die darin eine Benachteiligung der Käufer sah.

Wie Onlinehändler-News zurückblickt, hatte ein Wirtschaftsverlag in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass Bestellungen bei Bedarf in mehreren Sendungen zugestellt werden. Kunden hatten keine Garantie, ihre Ware in einer einzigen Lieferung zu erhalten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah dies kritisch: Mehrere Sendungen bedeuten für Käufer oft zusätzlichen Aufwand – etwa beim Empfang oder der Abholung. Da das Unternehmen eine Abmahnung nicht akzeptierte, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Köln ein.

Gericht: Vertragsklausel verstößt gegen Verbraucherrecht

Das Landgericht Köln entschied, dass Unternehmen nicht ohne Zustimmung der Kunden über Teillieferungen bestimmen dürfen. Käufer müssen bereits vor Vertragsabschluss wissen, ob sie ihre Bestellung in mehreren Paketen erhalten.

Die Klausel verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen § 308 Nr. 4 BGB. Sie bedeutete eine einseitige Vertragsänderung, da Käufer beim Kauf davon ausgehen, die bestellte Ware vollständig zu erhalten. Zudem sei die Klausel intransparent, da unklar blieb, wann und in welchem Umfang Teillieferungen erfolgen.

Händler müssen klare Angaben zur Lieferung machen

Das Unternehmen argumentierte, dass die Regelung nur in Ausnahmefällen greife und keine Mehrkosten verursache. Doch das Gericht betonte, dass nicht nur finanzielle, sondern auch organisatorische Nachteile für Verbraucher entstehen können. Das Urteil verpflichtet das Unternehmen deshalb, die Klausel aus seinen AGB zu entfernen. Bei weiterer Verwendung drohen hohe Ordnungsgelder. Zudem muss der Verlag die Abmahnkosten tragen.

Das Urteil des LG Köln könnte weitreichende Folgen für den E-Commerce haben, insbesondere für Branchen, in denen Teillieferungen häufig vorkommen – etwa im Fashion-Bereich. Große Händler wie Zalando setzen bereits auf eine transparente Kommunikation und weisen ihre Kunden im Bestellprozess klar darauf hin, wenn Artikel aus verschiedenen Lagern oder von Marktplatz-Partnern in separaten Paketen versendet werden. Kleinere Händler oder Unternehmen mit weniger ausgereiften Logistikprozessen müssen nun nachziehen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.



Mehr zu diesen Themen gibt es hier: E-Commerce Know-How, Logistik, Recht

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