Seit gestern, 09. Oktober 2025, müssen Zahlungsdienstleister im Euro-Raum Sofortzahlungen in Euro nicht nur empfangen, sondern auch versenden können – und das rund um die Uhr. Die neuen EU-Vorgaben setzen damit einen Meilenstein für moderne Zahlungsinfrastruktur, von dem Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen profitieren sollen – auch wenn es Anfang der Woche im Zuge der Vorbereitungen mancher Banken zu Problemen bei Überweisungen gekommen ist.
Sekunden statt Tage
Überweisungen in Euro erfolgen künftig in Echtzeit – unabhängig von Tageszeit oder Wochentag. Eine Zahlung erreicht den Empfänger in Sekundenschnelle, auch an Wochenenden oder Feiertagen. Diese Neuerung ersetzt das bisherige Modell, bei dem Zahlungen häufig ein bis zwei Werktage in Anspruch nahmen und Kunden nur optional und je nach Bank eine echte Echtzeitüberweisung tätigen konnten.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Gleiche Kosten, mehr Sicherheit
Ein zentrales Element der neuen Verordnung: Der Preis für eine Sofortüberweisung darf nicht über dem einer herkömmlichen Überweisung liegen. Damit werden Echtzeitzahlungen für breite Bevölkerungsschichten attraktiv. Zusätzlich sorgt eine neue Sicherheitskomponente für mehr Vertrauen: Anbieter müssen vor der Ausführung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Diese Prüfung ist für die Kunden kostenlos und soll Betrug sowie Fehlüberweisungen verhindern.
Vorteile für Bürger und Unternehmen
Verbraucher profitieren vor allem in Notfällen oder beim spontanen Teilen von Kosten. Für Unternehmen bringt die Änderung eine bessere Liquiditätssteuerung und einen effizienteren Kundenservice. Gleichzeitig entfällt der zeitliche Verzug bei Zahlungseingängen, was Geschäftsprozesse beschleunigt.
Regulierter Zugang für neue Anbieter
Auch Zahlungs- und E-Geldinstitute erhalten durch die Reform direkten Zugang zu Zahlungssystemen. Dies soll den Wettbewerb erhöhen und die Kosten für Zahlungsdienste weiter senken.
Zeitplan und nächste Schritte
Während die neuen Regeln seit Januar 2025 gelten, müssen Zahlungsdienstleister außerhalb des Euro-Raums erst ab 2027 Sofortzahlungen in Euro ermöglichen. Die EU-Kommission wird die Marktentwicklung beobachten, insbesondere im Hinblick auf Gebührenstrukturen und eventuelle Zugangshürden, um sicherzustellen, dass der Dienst dauerhaft bezahlbar bleibt.
Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung zu Sofortzahlungen aus März 2024, mit der die bisherigen SEPA-Überweisungsregeln aus dem Jahr 2012 modernisiert wurden. Die Einführung erfolgt schrittweise, um den Übergang für Zahlungsdienstleister reibungslos zu gestalten.



