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EU-Gericht entscheidet über Amazons Status als „sehr große Online-Plattform“

Illustration des Siegs von Amazon vor dem EuGH
Foto: Retail-News Deutschland

Key takeaways

Das EU-Gericht urteilt über Amazons Status als „sehr große Online-Plattform“ unter dem Digital Services Act. Amazon wehrt sich gegen strengere Auflagen und sieht sich gegenüber dem lokalen Handel benachteiligt. Die Entscheidung betrifft auch andere Großplattformen wie Zalando, Google oder Alibaba und könnte Signalwirkung entfalten.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Entscheidung des EU-Gerichts in Luxemburg zur Einstufung von Amazon als „sehr große Online-Plattform“ (Very Large Online Platform, VLOP) im Sinne des Digital Services Act (DSA) könnte weitreichende Konsequenzen für den US-Konzern und den europäischen Onlinehandel haben. Am Mittwoch fällt das Gericht ein Urteil über Amazons Beschwerde gegen die entsprechende Einordnung durch die Europäische Kommission.

Amazon hatte argumentiert, dass es sich vorrangig um einen Händler für Konsumgüter handle und nicht um eine Plattform zur Verbreitung von Informationen oder Meinungen – wie es etwa bei sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen der Fall ist. Die vom DSA vorgesehenen strengeren Regeln würden daher nicht auf das Geschäftsmodell von Amazon zutreffen.

Wettbewerbsnachteil durch strengere Auflagen?

Das Unternehmen sieht sich durch die VLOP-Klassifizierung, das zum Beispiel auch bei Temu Anwendung findet, gegenüber lokalen Einzelhändlern benachteiligt. Diese unterliegen nicht denselben regulatorischen Anforderungen. Ähnliche Einwände hatte zuvor bereits der deutsche Onlinehändler Zalando vorgebracht, jedoch erfolglos. Die EU-Kommission hält an ihrer Linie fest, dass Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern monatlich unter die strengeren Auflagen fallen müssen.

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DSA: Neue Standards für digitale Dienste

Der Digital Services Act wurde entwickelt, um die Aufsicht über große digitale Dienste zu verbessern und Nutzer besser vor illegalen Inhalten zu schützen. Besonders große Plattformen und Suchmaschinen müssen unter anderem jährlich eine Risikobewertung vorlegen, Maßnahmen gegen schädliche Inhalte ergreifen und eng mit Aufsichtsbehörden sowie der Forschung kooperieren.

Amazon bestreitet nicht die Nutzerzahl, sondern stellt wie auch Zalando die Anwendbarkeit der Kriterien infrage. Der DSA zielt aus Sicht des Konzerns eher auf plattformbasierte Werbe- und Inhaltsdienste ab, nicht auf Marktplätze mit Warenverkaufsfokus.

Urteil ist noch nicht endgültig

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist zwar richtungsweisend, aber nicht endgültig. Amazon hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.

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