Die Europäische Kommission hat Meta offiziell beschuldigt, durch den Ausschluss konkurrierender KI-Assistenten von WhatsApp gegen EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. In einer Mitteilung der Beschwerdepunkte legt sie ihre vorläufige Auffassung dar, wonach Meta mit dieser Praxis seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb im stark wachsenden Bereich generativer KI-Assistenten einschränkt.
Ausschluss von Drittanbietern betrifft den gesamten EWR
Auslöser ist eine Änderung der WhatsApp-Nutzerbedingungen für Firmenkunden, die Meta Mitte Oktober 2025 ankündigte. Seit dem 15. Januar 2026 können nur noch Metas eigene Assistenten, wie „Meta AI“, mit Nutzern auf WhatsApp interagieren. Wettbewerber wurden de facto ausgeschlossen. Diese Einschränkung betrifft den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit Ausnahme Italiens, wo die nationale Wettbewerbsbehörde bereits im Dezember 2025 reagierte und eigene Maßnahmen gegen Meta verhängte.
Die EU-Kommission sieht in WhatsApp ein zentrales Zugangstor zu Verbrauchern für Anbieter generativer KI-Assistenten. Wenn dieses Tor nur Meta selbst offenstehe, sei die Gefahr groß, dass andere Marktteilnehmer ausgeschlossen und innovationshemmende Strukturen zementiert würden.
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Kommission prüft einstweilige Maßnahmen
Die Kommission hat angekündigt, notfalls einstweilige Maßnahmen gegen Meta zu erlassen. Voraussetzung dafür ist eine sogenannte „prima facie“-Zuwiderhandlung gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen verbietet. Die Brüsseler Behörde argumentiert, dass der Zugang zu WhatsApp für die Wettbewerbsfähigkeit im KI-Bereich entscheidend sei und der Ausschluss konkurrierender Anbieter irreparable Marktschäden verursachen könne.
Meta hat nun die Möglichkeit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen und Einsicht in die Untersuchungsakte zu beantragen. Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Einstweilige Maßnahmen würden nicht als endgültiges Urteil gelten, sondern sollen vorübergehend faire Wettbewerbsbedingungen sichern.


