Die Türkei schafft ab dem 1. Februar 2026 die vereinfachte Zollabfertigung für niedrigpreisige Online-Bestellungen aus dem Ausland ab. Das Handelsministerium begründet den Schritt mit zunehmenden Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit. Besonders chinesische E-Commerce-Plattformen wie Temu und AliExpress geraten dadurch unter Druck.
Schlupfloch für günstige Importware wird geschlossen
Bislang konnten Waren mit einem CIF-Wert (Kosten, Versicherung und Fracht) bis zu umgerechnet 30 Euro ohne umfangreiche Zollformalitäten in die Türkei eingeführt werden. Damit entfiel auch die Erhebung zusätzlicher Einfuhrabgaben – ein Modell, das besonders von Plattformen wie Temu, AliExpress, Shein und Wish intensiv genutzt wurde. Die Regelung ermöglichte es, große Warenmengen unter dem Deckmantel privater Einzelkäufe zollfrei ins Land zu bringen.
Bereits im Oktober 2025 hatte das Ministerium einzelne Produktgruppen wie Spielzeug, Schuhe und Lederwaren von der Sonderbehandlung ausgenommen, nachdem zahlreiche Produkte als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Die Maßnahme zielte insbesondere auf Importe, die nicht den Sicherheitsstandards der EU entsprachen oder schädliche Substanzen wie Karzinogene enthielten.
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Neue Regeln mit Ausnahmen für Gesundheitsgüter
Die überarbeitete Regelung verpflichtet ab Februar alle betroffenen Produkte zur regulären Zollabfertigung – unabhängig vom Warenwert. Nur für Artikel mit medizinischer oder wissenschaftlicher Relevanz und einem Wert unter 1.500 Euro bleibt laut Türkiye Today eine vereinfachte Einfuhr über Post- oder Kurierdienste möglich.
Die türkische Industrie hatte bereits seit Längerem auf eine Verschärfung gedrängt. Sie beklagte massive Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpingpreise asiatischer Anbieter und verwies auf gesundheitliche Risiken für Verbraucher.
Bereits 2024 war der Freibetrag für zollfreie Online-Importe sukzessive gesenkt worden: Im August von 150 auf 30 Euro, im Dezember unter Berücksichtigung von Versandkosten sogar auf rund 27 Euro. Zudem wurde eine Versandpauschale von 3 Euro sowie ein Zollsatz von 30 Prozent (bei Importen aus der EU) bzw. 60 Prozent (aus Drittstaaten) eingeführt. Für bestimmte Produktgruppen fiel zusätzlich eine Verbrauchssteuer von 20 Prozent an.


