Die Social-Media-Plattform TikTok, durchaus bekannt für virale Hits, erweitert sein Repertoire um ein bemerkenswerte Funktion: die Generierung von Songs mithilfe künstlicher Intelligenz (KI). Unter dem Arbeitstitel „AI Song“ ermöglicht das neue Feature ersten ausgewählten Nutzern in USA, Songs aus Textvorgaben zu erstellen, wobei das Sprachmodell Bloom unterstützend wirkt.
Die Funktionsweise des AI Song-Features ist noch in der Erprobungsphase und könnte sich noch weiterentwickeln. Barney Hooper, ein Sprecher von TikTok, klärte gegenüber The Verge auf, dass die momentane Version nicht direkt Songs generiert, sondern lediglich vorgefertigte Musik aus einem internen Katalog mit den eingegebenen Texten verbindet. Diese Verbindung basiert auf der Auswahl aus drei Musikgenres: Pop, Hip-Hop und EDM. Obwohl AI Song noch nicht für alle TikTok-Nutzer verfügbar ist, haben einige bereits mit dem Feature experimentiert. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass noch Verbesserungspotenzial besteht, insbesondere in Bezug auf die Abstimmung der Vocals.
Die Integration von KI in die Musikproduktion ist auf TikTok nicht neu. Beispielsweise erlangte ein durch KI generiertes Lied im Stil von Drake und The Weeknd, „Heart on My Sleeve“, auf der Plattform Viralität. Auch YouTube testet ähnliche Funktionen zur Musikschöpfung, die Nutzer:innen erlauben, Songs aus Textvorgaben oder einer gesummten Melodie zu erstellen.
Um eine transparentere Handhabung zu gewährleisten, hat TikTok weitere Funktionen eingeführt, die AI-generierte Inhalte auf der App kennzeichnen. Zudem wurden die Richtlinien aktualisiert, sodass Nutzer:innen deutlich machen müssen, wenn sie KI in ihren Inhalten verwenden.
Insgesamt zeigt die Entwicklung von AI Song und ähnlichen Funktionen das immense Potenzial von KI in der Kreativbranche. Während sich die Technologie noch in einem frühen Stadium befindet und Herausforderungen wie Urheberrechtsfragen zu bewältigen sind, öffnet die Integration von KI in Plattformen wie TikTok neue Horizonte für die Erstellung und Verbreitung von Inhalten.