Der Handelsverband BTE schlägt Alarm: Eine politisch verordnete Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 könnte für viele mittelständische Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler existenzbedrohend sein. Der Verband schließt sich daher der ablehnenden Haltung des HDE, anderer Wirtschaftsverbände und zahlreicher Handelsexperten gegenüber einer staatlichen Lohnfestsetzung an.
Margendruck lässt keine Spielräume
Die Branche kämpft seit Jahren mit stagnierenden Umsätzen bei gleichzeitig steigenden Kosten. Laut BTE sind die Betriebsausgaben in den letzten fünf Jahren um rund 20 Prozent gestiegen, während sich die Mindestlöhne seit Anfang 2022 sogar um über 30 Prozent erhöht haben. Die angespannte wirtschaftliche Lage macht es laut BTE-Präsident Mark Rauschen nahezu unmöglich, eine weitere Erhöhung auf 15 Euro zu verkraften. Zusätzliche Belastungen durch Lohnanpassungen in höheren Gehaltsstufen könnten viele Händler in die Verlustzone treiben.
Kunden wandern zu Billiganbietern ab
Ein zentrales Problem sei die mangelnde Möglichkeit, gestiegene Kosten an die Verbraucher weiterzugeben. Rauschen warnt davor, dass Kunden in preisgünstigere Handelsformate oder zu asiatischen Billigplattformen abwandern könnten – mit negativen Folgen für den heimischen Handel und den Arbeitsmarkt. Dabei gehe es nicht nur um wirtschaftliche Risiken, sondern auch um Qualität und Rechtssicherheit der gehandelten Ware.
Mittelstand besonders betroffen
Laut einer aktuellen Umfrage des BTE waren im vergangenen Jahr bereits 50 Prozent der befragten Fachgeschäfte defizitär, mehr als ein Viertel schrieb operative Verluste von über fünf Prozent des Umsatzes. Eine Lohnsteigerung auf 15 Euro könnte nach Einschätzung des Verbands zu einer Insolvenzwelle führen, insbesondere bei inhabergeführten Fachgeschäften.
Appell an die Tarifautonomie
Rauschen betont, dass der mittelständische Einzelhandel auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter angewiesen ist und daher gerne angemessene Löhne zahlt. Ein staatlich verordneter Mindestlohn stelle jedoch einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, die in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt sei. Der BTE fordert daher eine Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Lösungen im Sinne eines nachhaltigen und vielfältigen Einzelhandels.