Die Wettbewerbsbehörde hat im Jahresbericht 2024/25 zahlreiche Entwicklungen bei Kartellverfolgung, Fusionskontrolle und Regulierung der Digitalwirtschaft vorgestellt. Präsident Andreas Mundt betont die zentrale Rolle des Wettbewerbs für Innovation und wirtschaftliche Stärke. Dabei wurde insbesondere der Umgang mit marktmächtigen Digitalplattformen wie Apple, Amazon, Google und Microsoft hervorgehoben.
Digitalwirtschaft unter verschärfter Beobachtung
Das Bundeskartellamt nutzte im vergangenen Jahr verstärkt seine erweiterten Kompetenzen nach § 19a GWB sowie den europäischen Digital Markets Act. In diesem Rahmen wurde die Marktstellung von Apple, Amazon und Microsoft rechtskräftig festgestellt. Verfahren zu Googles Kartendiensten und Automobillösungen führten zu spürbaren Verbesserungen für Wettbewerber. Mit seiner Einschätzung zu Apples App Tracking Transparency Framework und Amazons Preiskontrollen unterstreicht die Behörde ihre aktive Rolle beim Schutz dynamischer Zukunftsmärkte.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Kartellverfolgung: Mehr Durchsuchungen und Bußgelder
2024 wurden Bußgelder in Höhe von rund 26 Millionen Euro gegen Unternehmen aus verschiedensten Branchen verhängt. Dazu kamen Einnahmen aus älteren Verfahren. Die Zahl der Durchsuchungen stieg deutlich auf elf, und auch anonyme Hinweise sowie Kronzeugenanträge trugen zur Einleitung neuer Verfahren bei. Für das erste Halbjahr 2025 meldet das Amt bereits zehn Millionen Euro an neuen Bußgeldern.
Fusionskontrolle mit klaren Grenzen
Mit 870 geprüften Zusammenschlüssen im Jahr 2024 zeigt sich erneut die Relevanz der Fusionskontrolle. Einige Vorhaben – darunter im Bereich Schlachtbetriebe und Klinikfusionen – wurden untersagt. Auch wenn manche Projekte später durch andere gesetzliche Rahmenbedingungen zugelassen werden könnten, warnt das Bundeskartellamt vor politischen Überfrachtungen der Fusionskontrolle. Wettbewerb sei kein Hindernis für nationale Champions, sondern deren Voraussetzung.
Mineralölsektor: Untersuchung legt Schwächen offen
Eine im Februar 2025 abgeschlossene Sektoruntersuchung zur Mineralölwirtschaft offenbarte strukturelle Probleme wie hohe Markttransparenz, wenige Preisnotierungsstellen und schwer vergleichbare Zapfstellenpreise. Das Amt prüft nun mit dem Instrument des § 32f GWB, ob der Wettbewerb in diesem Bereich dauerhaft gestört ist – was weitere Eingriffe ermöglichen würde.
Regulierungsbedarf bei Fernwärme
Gegen mehrere Fernwärmeversorger wurden Pilotverfahren eingeleitet, bei denen die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungsklauseln hinterfragt wird. Andreas Mundt sieht darin einen Beleg für den Reformbedarf: Transparenz über Kostenstrukturen und klare Preisvorgaben seien notwendig. Eine gesetzlich gestärkte Missbrauchsaufsicht wäre hier hilfreich.
Wettbewerbsregister etabliert sich
Das Wettbewerbsregister hat sich im Behördenalltag etabliert. 2024 wurden über 8.000 neue Unternehmen eingetragen. Öffentliche Auftraggeber nutzen das Register täglich, um sich über Rechtsverstöße zu informieren. Auch bei den Vergabekammern des Bundes deutet sich eine Rückkehr zur Vor-Corona-Dynamik an.


