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EmpCo ohne Übergangsfrist: Handel drängt auf schnelle Verpackungsumstellung

Nachhaltige Verpackung im Handel
Foto: RETAIL-NEWS / Made with AI

Key takeaways

Ab September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltwerbung – ohne Übergangsfrist. Der Handel fordert frühzeitig angepasste Verpackungen von der Industrie. Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen und erhöht den Druck auf Hersteller und Händler deutlich.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen – ohne Übergangsregelung für Altverpackungen. Der Handel steht unter erheblichem Zeitdruck und fordert von der Industrie frühzeitig rechtskonforme Produkte.

Strengere Maßstäbe für Umweltwerbung

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in nationales Recht verschärfen sich die Regeln für umweltbezogene Werbung deutlich. Die neuen Vorgaben, verankert in der dritten Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), treten am 27. September 2026 in Kraft.

Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing zu schützen. Künftig dürfen Unternehmen nur noch Umweltaussagen verwenden, die klar belegt und überprüfbar sind. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ geraten unter starken Begründungsdruck.

Auch Nachhaltigkeitssiegel werden strenger reguliert. Labels sind nur noch zulässig, wenn sie auf zertifizierten Systemen basieren oder staatlich festgelegt wurden. Private Siegel ohne nachvollziehbare Standards könnten weitgehend verschwinden.

Für viele Unternehmen bedeutet das eine umfassende Überarbeitung von Verpackungen, Werbematerialien und Kommunikationsstrategien.

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Keine Abverkaufsfrist: Handel unter Zugzwang

Besonders kritisch sieht der Einzelhandel das Fehlen einer Übergangsfrist. Restbestände dürfen zwar bis zum Stichtag verkauft werden, danach jedoch nur noch Produkte, die vollständig den neuen Anforderungen entsprechen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor erheblichen praktischen Herausforderungen. Beschaffungszyklen im Handel sind langfristig angelegt, viele Waren werden Monate im Voraus geplant, produziert und eingelagert.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth betont, dass Hersteller deutlich vor dem Stichtag umstellen müssen. Erfolgt die Anpassung erst zum Inkrafttreten, kommt sie für den Handel zu spät. Logistik, Warenprüfung und Distribution benötigen entsprechende Vorlaufzeiten.

Einige Händler fordern daher bereits ab Juni 2026 angepasste Verpackungen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Rechtliche Risiken steigen

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln drohen bei Verstößen spürbare Konsequenzen. Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere berechtigte Stellen können Abmahnungen aussprechen und Unterlassungsansprüche geltend machen.

Für Handelsunternehmen entsteht ein doppelter Druck: Sie müssen ihre Lieferanten frühzeitig zur Umstellung bewegen und gleichzeitig sicherstellen, dass ausschließlich rechtskonforme Ware in den Verkauf gelangt.

Vor allem im Non-Food-Bereich mit langen Produktions- und Importzyklen – etwa bei Textilien, Haushaltswaren oder Elektronik – sind die Anpassungen komplex. Verpackungen müssen neu gestaltet, juristisch geprüft und in globale Lieferketten integriert werden.

Strategische Herausforderung für die Branche

Die EmpCo-Richtlinie ist mehr als eine formale Anpassung. Sie markiert einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitskommunikation. Umwelt-Claims werden künftig wie regulierte Leistungsversprechen behandelt – mit entsprechendem Nachweis- und Dokumentationsaufwand.

Für Hersteller bedeutet das zusätzliche Investitionen in Compliance, Zertifizierung und Rechtsprüfung. Für den Handel gewinnt die Steuerung der Lieferanten weiter an Bedeutung, etwa durch strengere Vertragsklauseln zur Rechtskonformität.

Ob die fehlende Übergangsfrist zu Marktverwerfungen oder kurzfristigen Engpässen führt, bleibt offen. Klar ist jedoch: Wer zu spät umstellt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden.

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