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Neue Regeln für Lieferketten: EU vereinfacht Entwaldungsverordnung EUDR

Flaggen der EU
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Die EU vereinfacht ihre Entwaldungsverordnung deutlich. Unternehmen sollen künftig weniger Bürokratie bewältigen müssen, während gleichzeitig strengere Anforderungen an nachhaltige Lieferketten bestehen bleiben.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt und reagiert damit auf Kritik aus Wirtschaft und Mitgliedstaaten. Ziel ist es, die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern und gleichzeitig die Wirksamkeit beim Schutz der Wälder zu sichern. Die neuen Anpassungen sollen den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich reduzieren.

Deutliche Entlastung für Unternehmen geplant

Laut Kommission könnten die jährlichen Kosten zur Einhaltung der Verordnung um rund 75 Prozent sinken. Grundlage dafür sind vereinfachte Verfahren, klarere Leitlinien und neue digitale Instrumente. Unternehmen sollen künftig leichter nachweisen können, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

Ein zentraler Bestandteil ist der Ausbau von Datenbanken und Zertifizierungssystemen, die die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen verbessern. Dadurch sollen Risikoprüfungen und Sorgfaltspflichten effizienter gestaltet werden.

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Neue Leitlinien und klarere Regeln

Mit aktualisierten Leitfäden und häufig gestellten Fragen reagiert die EU auf Unsicherheiten in der Praxis. Insbesondere kleinere Unternehmen sollen von vereinfachten Regelungen profitieren. Konkret werden unter anderem Anforderungen entlang der Lieferkette, E-Commerce-Regeln und Geolokalisierungsdaten präzisiert.

Zusätzlich wurden anschauliche Beispiele für typische Lieferketten veröffentlicht, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.

Anpassungen beim Geltungsbereich

Ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt sieht Änderungen am Produktumfang vor. So könnten zusätzliche Produkte wie löslicher Kaffee oder bestimmte Palmölderivate einbezogen werden. Gleichzeitig sind Ausnahmen vorgesehen, etwa für bestimmte Verpackungen, gebrauchte Waren oder Abfälle.

Der Entwurf steht bis Anfang Juni 2026 zur öffentlichen Konsultation bereit.

Digitalisierung soll Umsetzung erleichtern

Parallel modernisiert die Kommission das zentrale Informationssystem. Geplant sind vereinfachte Anmeldeverfahren, technische Schnittstellen für automatisierte Prozesse sowie Notfalllösungen bei Systemausfällen. Eine neue Gruppierungsfunktion soll Unternehmen zusätzlich entlasten.

Die EU arbeitet zudem daran, nationale Datenbanken stärker einzubinden, um insbesondere kleinen Betrieben den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern.

Start der Verordnung rückt näher

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kaffee, Kakao oder Soja nicht aus entwaldeten Flächen stammen. Große Unternehmen müssen die Vorgaben ab Ende 2026 erfüllen, kleinere Betriebe folgen 2027.

Bereits jetzt zeigt sich laut Kommission, dass die Verordnung zu mehr Transparenz in globalen Lieferketten führt und nachhaltigere Produktionsweisen fördert.

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