Das Europäische Parlament hat den Weg für die Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA freigemacht. Mit der heutigen Zustimmung zu zwei zentralen Verordnungen werden Zölle reduziert und gleichzeitig Schutzmechanismen für die europäische Wirtschaft verankert.
Zollabbau für Industriegüter und Agrarprodukte
Kern der neuen Regelung ist die Abschaffung von Zöllen auf US-amerikanische Industriegüter. Darüber hinaus erhalten zahlreiche landwirtschaftliche Produkte und Meeresfrüchte aus den USA einen erleichterten Zugang zum europäischen Markt.
Auch die zollfreie Einfuhr von Hummer wird verlängert und ausgeweitet. Damit soll der transatlantische Handel weiter gestärkt werden.
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Befristung und Überprüfung bis 2029
Die Vereinbarung ist zunächst zeitlich begrenzt. Die Zollpräferenzen gelten bis Ende 2029 und werden zuvor umfassend überprüft.
Die EU-Kommission soll die Auswirkungen auf Industrie, Landwirtschaft und kleine sowie mittlere Unternehmen analysieren und gegebenenfalls eine Verlängerung vorschlagen.
Konfliktpunkte bei Stahl und Aluminium
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Zollpolitik der USA im Bereich Stahl- und Aluminiumprodukte. Sollten die Vereinigten Staaten weiterhin hohe Zölle auf entsprechende EU-Exporte erheben, kann die EU Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die Kommission erhält die Möglichkeit, gewährte Zollvorteile auszusetzen, wenn keine Einigung erzielt wird.
Schutzmechanismus für europäische Wirtschaft
Zum Schutz der EU-Industrie und Landwirtschaft wurde ein spezieller Mechanismus eingeführt. Dieser greift, wenn steigende Importe aus den USA zu erheblichen Marktverzerrungen führen.
In solchen Fällen kann die Kommission Untersuchungen einleiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Stärkung der transatlantischen Beziehungen
Mit dem Abkommen wollen beide Seiten ihre wirtschaftlichen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln. Gleichzeitig behält sich die EU vor, bei Verstößen gegen die Vereinbarungen entschlossen zu reagieren.
Die neuen Regeln treten nach formeller Zustimmung des Rates und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.





