Die EU hat neue, verbindliche Vorschriften zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen verabschiedet. Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag abschließend für die Regelungen, mit denen die jährliche Verschwendung in beiden Bereichen drastisch gesenkt werden soll.
Konkrete Zielvorgaben für Lebensmittelabfälle
Jeder EU-Bürger verursacht im Durchschnitt rund 132 Kilogramm Lebensmittelabfälle pro Jahr. Künftig sollen diese Mengen deutlich sinken: Bis Ende 2030 gelten nationale Zielvorgaben zur Reduktion. Lebensmittelverarbeitung und -herstellung müssen ihre Abfälle um 10 Prozent senken, während im Einzelhandel, der Gastronomie und in privaten Haushalten eine Reduktion von 30 Prozent pro Kopf angestrebt wird.
Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen – die Vorgaben sind in ihrer Wirkung jedoch verbindlich. Auf Drängen des Parlaments sollen Unternehmen außerdem stärker verpflichtet werden, noch genießbare, aber nicht verkaufte Lebensmittel zu spenden.
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Herstellerverantwortung bei Textilien ausgeweitet
Auch beim Textilabfall sieht die EU akuten Handlungsbedarf. Pro Person fallen jährlich rund 12 Kilogramm an Altkleidern und Schuhen an. Weniger als ein Prozent der weltweit verwendeten Textilien wird derzeit recycelt.
Die neuen Vorschriften verpflichten Hersteller, die in der EU Textilien in Verkehr bringen, künftig zur Kostenübernahme für Sammlung, Sortierung und Recycling. Diese sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) müssen alle EU-Staaten innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht überführen.
Davon betroffen sind neben europäischen Produzenten auch Anbieter aus Drittstaaten, sofern sie über E-Commerce-Kanäle auf dem EU-Markt aktiv sind. Kleinstunternehmen erhalten eine Übergangsfrist von einem zusätzlichen Jahr. Die Regelung betrifft unter anderem Bekleidung, Accessoires, Schuhe, Bettwäsche und Vorhänge. EU-Staaten können auf freiwilliger Basis auch Matratzenhersteller in die EPR-Systeme einbeziehen.
Fast Fashion rückt stärker in den Fokus
Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf sogenannten Fast-Fashion- und Ultra-Fast-Fashion-Modellen. Diese sollen bei der Ausgestaltung der finanziellen Beiträge innerhalb der EPR-Systeme besonders berücksichtigt werden, um den ökologischen Fußabdruck der Branche gezielt zu adressieren.
Gesetz tritt bald in Kraft
Nach der Zustimmung durch Parlament und Rat wird das Gesetz offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Vorhabens der EU-Kommission, die Abfallrichtlinien insbesondere im Lebensmittel- und Textilbereich zu modernisieren. Der ursprüngliche Vorschlag, der lange als „Anti-Fast-Fashion-Gesetz“ tituliert wurde, stammt vom Juli 2023.