Die Europäische Kommission hat Apples Verpflichtungszusagen zur Öffnung der „tap and go“-Funktion auf iPhones akzeptiert und für rechtlich bindend erklärt. Damit reagiert die Kommission auf wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich Apples Weigerung, Wettbewerbern Zugang zur NFC-Technologie (Nahfeldkommunikation) für kontaktlose Zahlungen in Geschäften zu gewähren.
Apple Pay ist die mobile Geldbörse von Apple, mit der iPhone-Nutzer im Internet oder in Geschäften bezahlen können. Da iPhones auf dem firmeneigenen Betriebssystem iOS laufen, kontrolliert Apple alle Teile dieses Ökosystems, einschließlich des Zugangs der Entwickler mobiler Zahlungsanwendungen. Die Kommission kam zu der vorläufigen Auffassung, dass Apple auf dem Markt für mobile Zahlungen eine beherrschende Stellung innehat und diese durch die exklusive Nutzung der NFC-Technologie für Apple Pay missbraucht. Dies habe den Wettbewerbern den Zugang zum Markt erschwert und die Innovation sowie Auswahl für Nutzer eingeschränkt.
Um diese Bedenken auszuräumen, hat Apple umfangreiche Verpflichtungen angeboten. Drittanbieter erhalten kostenlosen Zugang zur NFC-Technik auf iOS-Geräten über das Verfahren der „Host Card Emulation“ (HCE). Dieses ermöglicht eine sichere Speicherung von Zahlungsdaten und den Abschluss von Transaktionen ohne geräteinterne Sicherheitselemente. Zudem sollen die Kriterien für den Zugang fair, objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein.
Nutzer können künftig eine HCE-Zahlungs-App als Standard-App für Zahlungen festlegen und Funktionen wie „Field Detect“ und Doppelklick nutzen. Ein Kontrollmechanismus und ein Streitbeilegungsverfahren gewährleisten die unabhängige Überprüfung der Zugangsbeschränkungen durch Apple. Diese Verpflichtungen gelten für alle iOS-Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und bleiben zehn Jahre in Kraft. Die Umsetzung wird von einem Überwachungstreuhänder überwacht.
Nach einem Markttest wurden die Verpflichtungen erweitert. So wird die HCE-Zahlungsfunktion auch auf anderen branchenzertifizierten Endgeräten möglich sein. Entwickler können die HCE-Zahlungsfunktion mit anderen NFC-Funktionen kombinieren, ohne eine Lizenz als Zahlungsdienstleister zu benötigen. Der Zugang zur NFC-Technik wird auch für voreingestellte Zahlungs-Apps ermöglicht.
Mit diesen Zusagen hat die Kommission ihre Bedenken als ausgeräumt betrachtet und die Verpflichtungen für Apple rechtlich bindend gemacht. Die Verpflichtungen beeinflussen nicht Apples Verpflichtungen im Rahmen anderer Verordnungen, wie dem Gesetz über digitale Märkte oder der Einführung des digitalen Euro.
Hintergrund
Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung. Im Mai 2022 hatte die Kommission Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Ein Markttest der ursprünglichen Verpflichtungen erfolgte im Januar 2024. Parallel zu den neuen Verpflichtungen stellte die Kommission auch eine Untersuchung zu Online-Beschränkungen und Verweigerungen des Zugangs bestimmter Produkte zu Apple Pay ein, die im Juni 2020 begonnen hatte.