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Neue EU-Batteriepflichten: Handel verlangt Verschiebung um zwölf Monate

Hand mit Gummihandschuh und Box mit Batterien
Symbolbild - Foto: Pexels

Key takeaways

➟ HDE, BVT und BHB fordern Änderungen an der EU-Batterieverordnung. Die ab August 2027 vorgesehenen Sorgfaltspflichten seien für Händler kaum umsetzbar. Notfalls soll der Start um zwölf Monate verschoben werden.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die deutschen Handelsverbände HDE, BVT und BHB fordern eine Überarbeitung der europäischen Batterieverordnung. Die ab August 2027 vorgesehenen Sorgfaltspflichten seien für zahlreiche Handelsunternehmen kaum rechtssicher erfüllbar.

Nach Ansicht der Verbände werden Händlern Verantwortlichkeiten übertragen, obwohl sie wesentliche Teile der Rohstoffgewinnung und Batterieherstellung nicht selbst kontrollieren können. Zudem fehlten wichtige Vorgaben für die praktische Umsetzung.

Handel kritisiert Verantwortung für gesamte Lieferkette

Die EU-Batterieverordnung soll unter anderem menschenrechtliche und ökologische Risiken bei der Gewinnung und Verarbeitung von Batterierohstoffen begrenzen. Dafür sieht sie umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten vor.

HDE, BVT und BHB kritisieren insbesondere die Anforderungen an Unternehmen, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte vertreiben. Händler hätten häufig weder unmittelbaren Zugang zu den notwendigen Informationen noch Möglichkeiten, Angaben aus vorgelagerten Produktionsstufen unabhängig zu überprüfen.

Die Verbände verlangen deshalb eine stärkere Orientierung an den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Marktteilnehmer. Verantwortlichkeiten sollten vorrangig dort liegen, wo Rohstoffe beschafft, Batterien produziert und Lieferketten gesteuert werden.

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Überschneidungen mit EU-Lieferkettenrecht befürchtet

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Verhältnis zur europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Nach Einschätzung der Handelsorganisationen schafft die Batterieverordnung zusätzliche Pflichten, die teilweise über bereits bestehende beziehungsweise vorgesehene Anforderungen hinausgehen.

Dadurch könnten parallele Prüfverfahren und zusätzliche Dokumentationsaufgaben entstehen. Für Unternehmen erhöht sich nach Auffassung der Verbände zugleich das Risiko widersprüchlicher regulatorischer Vorgaben.

Die Organisationen sprechen sich deshalb dafür aus, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene stärker zu vereinheitlichen. Produktbezogene Sonderregelungen sollten möglichst keine eigenständigen, überschneidenden Verpflichtungen schaffen.

Wichtige Umsetzungsvorgaben fehlen noch

Nach Angaben der Verbände bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei der Vorbereitung auf den geplanten Anwendungsbeginn. Insbesondere fehlen Leitlinien der Europäischen Kommission und die Benennung zuständiger Prüfstellen.

Auch die Anforderungen an Auditierungen seien noch nicht ausreichend geklärt. Ohne diese Grundlagen könnten Unternehmen ihre internen Prozesse und Nachweissysteme nur eingeschränkt vorbereiten.

Die Handelsorganisationen verlangen deshalb eine zeitnahe Konkretisierung der Vorschriften. Falls eine grundlegende Anpassung nicht rechtzeitig gelingt, soll der Start der Sorgfaltspflichten um mindestens zwölf Monate verschoben werden.

Technikhandel besonders stark betroffen

Die geplanten Anforderungen haben für den Elektronikhandel eine besondere Bedeutung. Zahlreiche Produktgruppen enthalten fest verbaute oder austauschbare Akkus, darunter Smartphones, Notebooks, Elektrowerkzeuge und elektrische Haushaltsgeräte.

Auch Bau- und Gartenmärkte verkaufen ein umfangreiches Sortiment batteriebetriebener Produkte. Für diese Unternehmen könnten zusätzliche Nachweispflichten zahlreiche Artikel und Lieferanten betreffen.

Die Verbände verweisen darauf, dass Händler bereits Aufgaben bei der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien übernehmen. Weitere regulatorische Anforderungen müssten deshalb mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein.

Wettbewerbsnachteile durch internationale Plattformen

HDE, BVT und BHB warnen außerdem vor unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Handelsunternehmen und internationalen Onlineanbietern. Bei Produkten aus Drittstaaten sei die Einhaltung europäischer Vorschriften teilweise schwer nachvollziehbar.

Während regulär in der EU tätige Händler umfangreiche Kontroll- und Dokumentationspflichten erfüllen müssten, könnten über grenzüberschreitende Plattformen Produkte mit unklaren Nachweisen angeboten werden.

Die Verbände befürchten dadurch zusätzliche Kosten und Wettbewerbsnachteile für regelkonforme Unternehmen. Sie verlangen eine wirksame Durchsetzung der Vorgaben gegenüber sämtlichen Anbietern auf dem europäischen Markt.

Bundesregierung soll Änderungen auf EU-Ebene erreichen

Die drei Verbände appellieren an die Bundesregierung, sich in Brüssel für eine Vereinfachung der Batterieverordnung einzusetzen. Im Mittelpunkt stehen eine klarere Verteilung der Verantwortung und die Abstimmung mit dem allgemeinen europäischen Lieferkettenrecht.

Zugleich sollen die Anforderungen an die tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten der Unternehmen angepasst werden. Ziel ist nach Verbandsangaben eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.

Entscheidung vor August 2027 gefordert

Bis zum vorgesehenen Start der Sorgfaltspflichten bleibt aus Sicht der Handelsverbände nur begrenzt Zeit. Ohne zusätzliche Leitlinien und eindeutige Prüfverfahren sehen sie erhebliche Schwierigkeiten bei der Vorbereitung.

Ob die EU die Vorschriften überarbeitet oder den Anwendungsbeginn erneut anpasst, ist derzeit offen. Für den Handel steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie sich nachhaltige Lieferketten mit wirtschaftlich tragfähigen und überprüfbaren Pflichten verbinden lassen.

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